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Gewerbeummeldung

Sofern sich Änderungen bzgl. Ihres in Arnsberg beheimateten Gewerbebetriebes ergeben, sind Sie ggf. verpflichtet diese der Stadtverwaltung Arnsberg mitzuteilen.

Die beteiligten Stellen werden von hier über die Änderung informiert.

Eine gebührenpflichtige Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn

  • die Betriebsstätte innerhalb von Arnsberg verlegt wird (bei einem Umzug in eine andere Stadt hat eine Anmeldung in der neuen Stadt zu erfolgen)
  • die Tätigkeit erweitert wird (der Wegfall einer Tätigkeit erfolgt durch gebührenfreie Gewerbeabmeldung)
  • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (unabhängig davon ob es sich um den Namen einer Person oder den Namen einer juristischen Person handelt)

Änderungen wie z. B. die Änderung der Privatanschrift des Inhabers oder ein Geschäftsführerwechsel bei juristischen Personen können gebührenfrei im Rahmen einer Datenaktualisierung vorgenommen werden. Entsprechende Änderungen teilen Sie uns bitte formlos per Brief oder E-Mail mit.

Die Gewerbeummeldung können Sie der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns postalisch oder per E-Mail zukommen lassen. Beachten Sie bitte die beizulegenden notwendigen Unterlagen (siehe unten).
  • Es ist zudem möglich das Internetportal der Landesregierung NRW zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Auch eine persönliche Vorsprache im Dienstgebäude Rathausplatz 2 in 59759 Arnsberg ist möglich. Sie können zu den genannten Öffnungszeiten ohne Termin vorsprechen. Auch bei einer persönlichen Vorsprache denken Sie bitte an die mitzubringenden Unterlagen. 

Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dieser liegt auch der Gebührenbescheid bei.

  1. Für natürliche Personen (zum Beispiel Einzelunternehmen): 26 Euro
  2. Für vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind (zum Beispiel GbR): je 26 Euro
  3. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
  4. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
  5. Ersatzbescheinigung: 15 Euro
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden, die nicht aus der EU stammen:
    • Zusätzlich eine Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie.
      Zusätzlich eine Kopie des von einem Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages
    • Bei Eintragung ins Handelsregister die Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des von einem Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages
      • Bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    • Ein Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    • Die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
    • Eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).

Die Gewerbeummeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Glücksspielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung