Sofern sich Änderungen bzgl. Ihres in Arnsberg beheimateten Gewerbebetriebes ergeben, sind Sie ggf. verpflichtet diese der Stadtverwaltung Arnsberg mitzuteilen.
Die beteiligten Stellen werden von hier über die Änderung informiert.
Eine gebührenpflichtige Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn
Änderungen wie z. B. die Änderung der Privatanschrift des Inhabers oder ein Geschäftsführerwechsel bei juristischen Personen können gebührenfrei im Rahmen einer Datenaktualisierung vorgenommen werden. Entsprechende Änderungen teilen Sie uns bitte formlos per Brief oder E-Mail mit.
Die Gewerbeummeldung können Sie der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.
Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dieser liegt auch der Gebührenbescheid bei.
Die Gewerbeummeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).
Borck
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Ebbers
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Glücksspielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
standard-teilzeit
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Sofern sich Änderungen bzgl. Ihres in Arnsberg beheimateten Gewerbebetriebes ergeben, sind Sie ggf. verpflichtet diese der Stadtverwaltung Arnsberg mitzuteilen.
Die beteiligten Stellen werden von hier über die Änderung informiert.
Eine gebührenpflichtige Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn
Änderungen wie z. B. die Änderung der Privatanschrift des Inhabers oder ein Geschäftsführerwechsel bei juristischen Personen können gebührenfrei im Rahmen einer Datenaktualisierung vorgenommen werden. Entsprechende Änderungen teilen Sie uns bitte formlos per Brief oder E-Mail mit.
Die Gewerbeummeldung können Sie der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.
Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dieser liegt auch der Gebührenbescheid bei.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).
Die Gewerbeummeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
Ummeldung eines Gewerbes - HINWEIS: Für diesen Dienst ist die Anmeldung am Servicekonto.NRW erforderlich.
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung