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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Gewerbeummeldung

Sie planen eine Veränderung in Ihrem bestehenden Gewerbe?

Wenn Sie bereits ein Gewerbe angemeldet haben und
 

  • Ihre Betriebsstätte inerhalb Arnsbergs verlegen oder
  • Ihre Tätigkeit erweitern oder verändern wollen,


dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Arnsberg ummelden.
Die beteiligten Stellen werden über Ihre Ummeldung automatisch informiert.

  1. Für natürliche Personen (zum Beispiel Einzelunternehmen): 26 Euro
  2. Für vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind (zum Beispiel GbR): je 26 Euro
  3. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
  4. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
  5. Ersatzbescheinigung: 15 Euro
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden, die nicht aus der EU stammen:
    • Zusätzlich eine Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie.
      Zusätzlich eine Kopie des von einem Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages
    • Bei Eintragung ins Handelsregister die Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des von einem Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages
      • Bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    • Ein Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    • Die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
    • Eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).

Allgemeinformulierungen bei der Gewerbeanmeldung wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Die Gewerbeummeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Veranstaltungen, Spielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung