Mit Unterstützung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden.
Bei bestimmten Delikten, wie z.B.
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist in NRW ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch
Die Zuständigkeit der Schiedspersonen ist nach Bezirken unterteilt. Maßgeblich ist die Straße, in der der Antragsgegner wohnt.
Doris Loser
Schwiedinghauser Straße 9
59755 Arnsberg
Telefon 02932 25193
E-Mail: schiedsstelle@loser-arnsberg.de
Vertreter: Herr Meinolf Linke
Marlies Röder
Zum Wäldchen 4
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 21565
Vertreterin: Frau Antje Lehbrink
Antje Lehbrink
Zur Feldmühle 20a
59821 Arnsberg
Telefon 02931 939947
E-Mail: antje.lehbrink@schiedsfrau.de
Vertreterin: Frau Marlies Röder
Meinolf Linke
Zum Berghaus 20
59759 Arnsberg
Telefon 02932 4956975
E-Mail: meinolf.linke@schiedsmann.de
Vertreterin: Frau Doris Loser