Nach oben springen Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen Zur Suche springen

Erklärung zur Barrie­re­freiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der http://www.arnsberg.de veröffentlichten Website der Stadt Arnsberg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 28.07.2025 durchgeführten BITV-Tests durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website „Stadt Arnsberg“ mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV NRW

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar der BITV NRW und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bedienelemente und Grafiken verfügen teilweise über keinen aussagekräftigen Alternativtext.
  • Datentabellen sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind.
  • Seitenbereiche sind nicht entsprechend ausgezeichnet.
  • Beschriftungen und Überschriften sind nicht immer aussagekräftig.
  • Kontraste von Texten, Bedienelementen und fokussierten Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindest-anforderungen.
  • Es sind Schriftgrafiken auf den Seiten vorhanden.
  • Die Tastaturreihenfolge ist nicht immer schlüssig.
  • Vereinzelt sind Elemente nicht mittels Tastatur erreichbar.
  • Es existieren keine Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten.
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht deren Zweck an unterstützende Technologien.
  • Textvergrößerung mittels Browser führt teilweise zu Überlappung von Texten.
  • Bewegte Inhalte lassen sich nicht anhalten.
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
  • Statusmeldungen werden nicht an Screenreader übermittelt.
  • Benutzerdefinierte Browsereinstellungen können die Darstellung der Seite verschlechtern.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist durch eine technische Anpassung der Website vorgesehen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.07.2025 erstellt.

Ansprechperson bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ramona Eifert
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadt Arnsberg
pressestelle@​arnsberg.de
Telefon: 02932 201 1316

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Schlichtungsstelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@​mags.nrw.de