Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der http://www.arnsberg.de veröffentlichten Website der Stadt Arnsberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 28.07.2025 durchgeführten BITV-Tests durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website „Stadt Arnsberg“ mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar der BITV NRW und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist durch eine technische Anpassung der Website vorgesehen.
Diese Erklärung wurde am 28.07.2025 erstellt.
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ramona Eifert
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadt Arnsberg
pressestelle@arnsberg.de
Telefon: 02932 201 1316
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de