Die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzten Landtagswahlen fanden am 15. Mai 2022 statt.
Der aktuelle Landtag besteht aus 195 Mitgliedern, wovon 128 als Direktkandidaten aus den Wahlkreisen (Erststimme) gewählt wurden. Die restlichen Abgeordneten wurden über die Landeslisten (Zweitstimme) gewählt.
Die Stadt Arnsberg ist dem Landtagswahlkreis 124 Hochsauerlandkreis I zugeordnet.
Der Landtagswahl liegt ein Mischsystem aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl zugrunde.
Danach werden in den 128 Wahlkreisen die Abgeordneten zur Hälfte direkt gewählt, die übrigen werden nach den Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.
Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als Ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt, wobei die Gesamtzahl der Mandate ungerade bleiben muss.
Sehbehinderte und Blinde können in den Wahllokalen und bei der Briefwahl Ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Wahlschablone abgeben. Diese Schablonen kann kostenlos bei der Arbeitsgemeinschaft der Blinden-und Sehbehindertenverbände unter der Telefonnummer 02 15 9/ 96 55 0 oder per E-Mail: info@bsv-nordrhein.de bestellt werden.
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
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