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Sportförderung

Unter Sportförderung verstehen wir eine große Bandbreite. Hierzu gehört u.a. die Organisation oder Unterstützung von Sportveranstaltungen, die Förderung von Projekten, die Forcierung von Trend- und Randsportarten. Auch der Sportstättenbau und die Sanierung von Sportanlagen sind wichtige Bestandteile der Sportförderung in der Stadt Arnsberg.

 

Durch die neue "Sportförderrichtlinie Arnsberg 2026" werden folgende Bereiche gefördert:

  • Unterhaltung und Wartung vereinseigener Sportanlagen (Betriebskostenzuschüsse)
  • Qualifizierte Aus- und Fortbildung von Übungs-, Jugend-, und Organisationsleiter:innen sowie Gruppenhelfer:innen
  • Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten, Schulen und Sozialeinrichtungen sowie Programme der Integration/Teilhabe
  • Besondere Sportveranstaltungen mit nichtkommerziellem Charakter (Sach- und Infrastrukturunterstützung im Einzelfall, sofern beschlossen)
  • Teilnahme an Deutschen Jugendmeisterschaften
  • Sportball (Ehrung von Sportler:innen und Ehrenamtlichen durch den Stadtsportverband Arnsberg e.V.)
  • Förderung von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen (Jugendförderung) durch den Stadtsportverband Arnsberg e.V.


Die näheren Einzelheiten können der Sportförderrichtlinie Arnsberg 2026 entnommen werden. Das Sportbüro gibt hierzu gerne weitere Auskünfte!


ANMERKUNG:
Die Zuständigkeit für die Berechnung und Verteilung der Sportfördermittel liegt seit dem 01.07.2026 beim Sportbüro der Stadt Arnsberg für Säule 1 und beim Stadtsportverband Arnsberg e.V. für Säule 2.

Seit dem 01.07.2026 ist die neue Sportförderrichtlinie Arnsberg 2026 in Kraft getreten. Diese finden Sie am rechten Rand im Download-Feld!