Unter Sportförderung verstehen wir eine große Bandbreite. Hierzu gehört u.a. die Organisation oder Unterstützung von Sportveranstaltungen, die Förderung von Projekten, die Forcierung von Trend- und Randsportarten. Auch der Sportstättenbau und die Sanierung von Sportanlagen sind wichtige Bestandteile der Sportförderung in der Stadt Arnsberg.
Durch die neue "Sportförderrichtlinie Arnsberg 2026" werden folgende Bereiche gefördert:
Die näheren Einzelheiten können der Sportförderrichtlinie Arnsberg 2026 entnommen werden. Das Sportbüro gibt hierzu gerne weitere Auskünfte!
ANMERKUNG:
Die Zuständigkeit für die Berechnung und Verteilung der Sportfördermittel liegt seit dem 01.07.2026 beim Sportbüro der Stadt Arnsberg für Säule 1 und beim Stadtsportverband Arnsberg e.V. für Säule 2.
Seit dem 01.07.2026 ist die neue Sportförderrichtlinie Arnsberg 2026 in Kraft getreten. Diese finden Sie am rechten Rand im Download-Feld!