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Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Sie sind zwischen 15 und 67 Jahre (vor Renteneintrittsalter) alt, erwerbsfähig und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen und Vermögen sicherstellen? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Sie haben die Möglichkeit den Antrag digital zu stellen. Den Antrag finden Sie hier! Ansonsten können Sie die Antragsunterlagen anfordern unter jobcenter@arnsberg.de oder 02932 201 4000 oder während der Öffnungszeiten der Infostelle (Mo.-Fr. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr) abzuholen. 
 

Abgabe des Antrags:

Den Antrag können Sie online übermitteln, per Post zusenden, per Briefeinwurf in jeden Postkasten der Stadtverwaltung Arnsberg abgeben. Eine Terminvereinbarung kann telefonisch unter 02932 2014000 oder per Email an jobcenter@arnsberg.de (bitte Terminwunsch bzw. Zeiträume, sowie Telefonnummer angeben) erfolgen. Bitte reichen Sie vorab den ausgefüllten Antrag ein. 

Unterlagen bitte soweit wie möglich dem Antrag beifügen. Sie können diese aber auch gerne per Mail (bitte im pdf-Format) an jobcenter@arnsberg.de senden. Dies bietet sich insb. für Ihren Ausweis an.  

Im Serviceportal finden Sie auch weitere Dokumente zur vereinfachten Meldung bzw. Antragstellung an das Jobcenter.

Arbeitsaufnahme Meldung 

Arbeitsaufnahme Überbrückungsdarlehn bis zur 1. Lohnzahlung

Energiekosten - Gewährung Darlehn für Energiekostenrückstände

Folge- bzw. Weitergewährungsantrag

Mietbescheinigung

Mittellos - Antrag auf Vorschusszahlung

Umgangsrecht Kostenübernahme 

Umzug: Kostenübernahme Umzugswagen

Umzug: Zustimmung zum Umzug beantragen

Veränderungsmitteilung - Änderungen in wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen (z.B. Unterhaltszahlung, Änderungen Arbeitsvertag, Zuzug bzw. Wegzug einer Person). 


 

Dem Antrag liegt eine Unterlagenanforderung bei.

Sozialgesetzbuch II

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Kontakt

Grundsicherung SGB II / Bürgergeld

Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Raum: 400
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.