In den städtischen Park- und Grünanlagen und auf den öffentlichen Plätzen gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Verweilen, Erholen, Flanieren oder für sportliche Betätigungen. Sie bieten Raum für Begegnungen. Sie sind für alle Menschen öffentlich zugänglich und nutzbar. Für Treffen mit mehr als 50 Personen in einem Park ist eine Vereinbarung mit der Stadt Arnsberg erforderlich. Dies dient der Sicherung des Gemeingebrauchs sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bei diesen Sondernutzungen wird zwischen Open-Air-Veranstaltungen, Allgemeinen Sondernutzungen sowie dem Spezialfall der Sondernutzung aufgrund von Baustellengeschehen unterschieden.
Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind ?? Flächen festgelegt worden. Wie diese genutzt werden können und wie Sie eine Genehmigung erhalten, haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Veranstaltungen pro Jahr: Einschränkungen lediglich bei Übernutzung
Es handelt sich insgesamt um ?? Flächen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen und auf Plätze im Arnsberger Stadtgebiet. Eine Übersicht über die Flächen und wichtige Informationen zu den jeweiligen Flächen erhalten Sie in der interaktiven Stadtkarte oben.
Open Airs nach diesem Schema können jederzeit – im Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober aufgrund naturschutzrechtlicher Einschränkungen wie Vogelbrutzeit jedoch nur eingeschränkt – eines jeden Jahres auf diesen Flächen veranstaltet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Flächensteckbriefen.
Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen@arnsberg.de oder telefonisch unter 02932 - 201 1540.