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Abfallbehälter - Bestellung und Änderung

Änderungen und Bestellungen können nur vom Eigentümer, Bevollmächtigten oder Gewerbetreibenden beantragt werden:

Hinweis zu Änderungen bei Abfallbehältern und Gebühren

Wann ändert sich die Abfallgebühr?

Die Abfallgebühren für Ihr Grundstück werden, unabhängig vom Antragsdatum, erst mit der tatsächlichen physischen Änderung des Abfallbehälterbestandes angepasst. Es ist daher ratsam, notwendige Veränderungen frühzeitig zu beantragen. Die Veränderungen erfolgen nach technischer und personeller Verfügbarkeit der Technischen Dienste, ohne Berücksichtigung des Behälterfüllstands.

Was ist bei der Beantragung zu beachten?

  • Bestellungen oder Änderungen können nur vom Eigentümer oder Bevollmächtigten beantragt werden
  • Bitte halten Sie für eine Bestellung oder Änderung das Aktenzeichen (in älteren Bescheiden die Einheitswertnummer) bereit, diese finden Sie im Bescheid über die Grundbesitzabgaben, die Nummer beginnt in der Regel mit der „3030…“
  • Reduzierung des Behältervolumens: Wenn Sie eine Reduzierung des Behältervolumens beantragen, beispielsweise aufgrund des Auszugs von Mietparteien, geben Sie bitte das genaue Auszugsdatum an.
  • Abhängigkeit von der Personenzahl: Beachten Sie, dass die Abholung oder Reduzierung eines Abfallbehälters immer von der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen abhängt, das Mindestvolumen für Restabfall darf auf einem Grundstück nicht unterschritten werden.
    Eine Änderung kann daher erst nach erfolgter Ummeldung der betreffenden Person/en wirksam werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise, die eine korrekte und gerechte Gebührenabrechnung für alle Haushalte sicherstellt.