Bildungspaket - Leistungen

Wer hat einen Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld oder Sozialhilfe), Kinderzuschlag, Leistungen gem. §2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld (auch bei vorläufiger Bewilligung) haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Verschiedene Altersgrenzen sind zu beachten.
 

Welche Leistungen gibt es?

 

  • Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

    Die tatsächlichen Kosten können i.d.R. übernommen werden. Ein Taschengeld wird nicht gezahlt. 

  • Schulbedarf (sog. Schulbasispaket)

    Für notwendige Schulmaterialien, wie z.B. Schulranzen, Sportkleidung, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien werden Pauschalen gewährt, die jährlich angepasst werden. Die Auszahlung erfolgt zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres. Bitte den Zusatzfragebogen von der Schule ausfüllen lassen.
  • Schülerbeförderungskosten

    Diese Kosten können übernommen werden, sofern sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderen Stellen übernommen werden. Die in der Schülerfahrkostenverordnung (§5SchfKVO) genannten Entfernungen sind zu beachten. Schülerinnen und Schüler deren Schulweg weniger als die dort genannten Kilometergrenzen beträgt haben keinen Anspruch.
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

    Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen um bestehende Lerndefizite zu beheben und ein Nachweis zur Notwendigkeit der Nachhilfe vorliegt, können die Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung i.d.R. übernommen werden. Bitte den Zusatzfragebogen von der Schule ausfüllen lassen.
     
  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder in einer Kindertageseinrichtung

         Die Kosten können i.d.R. in voller Höhe übernommen werden.

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    Es können Kosten in Höhe von derzeit maximal 15€ monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote erstattet werden. Den Berechtigten soll so die Teilnahme an entsprechenden Aktivitäten ermöglicht werden. Wenn der Betrag mtl. noch nicht gewährt wurde, können auch höhere Kosten übernommen werden bis max. 180€ jährlich.


Anträge können postalisch, per E-mail (auch gerne als Foto) oder per Einwurf in einen Briefkasten der Stadtverwaltung gestellt werden. Bitte geben Sie Ihre aktuelle Telefonnummer an, damit -falls erforderlich- eine umgehende Rücksprache erfolgen kann.

Bitte beachten Sie, dass pro Kind ein Antrag auszufüllen ist!

Informationen zu Datenverarbeitungen im Rahmen von Verfahren im Bereich des Jobcenters

 

 

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Kontakt

Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Raum: 400
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.

Bildung und Teilhabe A-H
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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Bildung und Teilhabe N-Z
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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Bildung und Teilhabe I-M
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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