Die nächste Europawahl findet im Jahr 2024 statt. In Deutschland fällt der Wahltermin vorraussichtlich auf den 9. Juni 2024.
Das Europäische Parlament besteht aus 751 Abgeordneten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete, die für 5 Jahre gewählt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat nur eine Stimme.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union neben der BRD sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltage
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl heruntergeladen werden.
Unionsbürger sind zunächst in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wahlberechtigt. Sie können sich aber auf Antrag in ein Wählerverzeichnis des Wohnsitzmitgliedstaates (Bundesrepublik Deutschland) eintragen lassen. Diese Eintragung ist bei zukünftigen Wahlen zum Europäischen Parlament von den zuständigen Gemeindebehörden von Amts wegen vorzunehmen, solange bis der Unionsbürger beantragt nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
Ausführliche Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de. Hier können auch die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Antrag nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden für Unionsbürger heruntergeladen werden.
Wählbar ist, wer am Wahltage
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