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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
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Wahltermin:

Die nächsten Wahlen des Integrationsrates finden im Jahr 2025 statt.

Wer kann gewählt werden?

  1. Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach § 6 sowie alle Bürger der Stadt Arnsberg, die
     
    • am Wahltag 18 Jahre alt sind und
    • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben und
    • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.
  2. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wie kann ich wählen?

Wie und wo kann ich wählen?

Wahlberechtigte können am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr in dem für sie zuständigen Wahlraum wählen.

Die genaue Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung mit weiteren Informationen vermerkt. Diese werden bis zum 21. August 2020 zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen können Sie bereits jetzt über E-Mail an wahlbuero@​arnsberg.de, den Postweg oder das Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)  anfordern.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die

  1. sich am Wahltag, seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet haben, und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Diese Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 21.08.2020 eine Wahlbenachrichtigung.

Weiterhin sind alle Deutschen wahlberechtigt, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben. (durch Geburt deutsche Kinder ab Geburtsjahrgang 2000)oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben

Diese Personen müssen unter Umständen ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie wählen wollen.

Wenn Sie bis zum 21.08.2020 keine Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat erhalten haben und der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, so können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sie können sich gern telefonisch beim Wahlbüro unter 02932 201 1669 erkundigen, ob Sie wahlberechtigt sind, oder nicht.


Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis


Eine Kopie der Einbürgerungsurkunde ist bei Einreichung des Antrages erforderlich. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an das Wahlbüro unter der Telefonnummer 02932 201 1669.


Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,
 

  1. auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  2. die Asylbewerber sind.



Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesintegrationsrates und in dieser FAQ Broschüre.

 

§27 Gemeindeordnung

In einer Gemeinde, in der mindestens 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Integrationsrat

Die Aufforderung zur einreichung von Wahlvorschlägen für die direkt zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates finden sie hier....

 

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Ergebnisse der Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl 2020

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2020 sowie der Integrationsratswahl.