Die nächsten Wahlen des Integrationsrates finden im Jahr 2025 statt.
Wie und wo kann ich wählen?
Wahlberechtigte können am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr in dem für sie zuständigen Wahlraum wählen.
Die genaue Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung mit weiteren Informationen vermerkt. Diese werden bis zum 21. August 2020 zugestellt.
Die Briefwahlunterlagen können Sie bereits jetzt über E-Mail an wahlbuero@arnsberg.de, den Postweg oder das Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) anfordern.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die
Diese Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 21.08.2020 eine Wahlbenachrichtigung.
Weiterhin sind alle Deutschen wahlberechtigt, die
Diese Personen müssen unter Umständen ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie wählen wollen.
Wenn Sie bis zum 21.08.2020 keine Wahlbenachrichtigung für den Integrationsrat erhalten haben und der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, so können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sie können sich gern telefonisch beim Wahlbüro unter 02932 201 1669 erkundigen, ob Sie wahlberechtigt sind, oder nicht.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Eine Kopie der Einbürgerungsurkunde ist bei Einreichung des Antrages erforderlich. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an das Wahlbüro unter der Telefonnummer 02932 201 1669.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer,
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesintegrationsrates und in dieser FAQ Broschüre.
In einer Gemeinde, in der mindestens 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden.
Die Aufforderung zur einreichung von Wahlvorschlägen für die direkt zu wählenden Mitglieder des Integrationsrates finden sie hier....
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Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2020 sowie der Integrationsratswahl.
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