Sie möchten Ihre Stimme bei der Kommunalwahl und/oder Integrationsratswahl abgeben, können aber nicht in den Wahlraum kommen?
Dann können Sie per Brief wählen. Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit online. Wir schalten den Online-Antrag am 5. August unter diesem Link frei.
Wir versenden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 11. August 2025. Eine frühe Beantragung führt nicht zu einem früheren Versand.
Sie können gleichzeitig mit den Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 14. September auch die Briefwahlunterlagen für die evtl. Stichwahlen am 28. September 2025 beantragen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, erhalten Sie dann die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt.
Der schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag. Die Online-Beantragung ist voraussichtlich ab dem 05.August 2025 über diesen Linkhttps://oliwa.kommunale.it/IWS/start.do?mb=5958004 möglich.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie außerdem einen QR-Code dorthin. Sie erhalten die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen voraussichtlich zwischen dem 14. bis 24. August 2025.
Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie Mitte August.
Die Online-Beantragung bis einschließlich 9. September 2025 möglich.
Wenn Sie keinen Online-Antrag stellen möchten, können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Füllen Sie alle Felder aus und schicken Sie das Formular per Post an das Wahlbüro Arnsberg, Alter Markt 19, 59821 Arnsberg. Denken Sie bitte daran, den Umschlag ausreichend zu frankieren.
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen voraussichtlich zwischen dem 14. bis 24. August 2025.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail oder per Brief beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Ihren Antrag senden Sie an:
Wahlbüro Arnsberg
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Vom 11. August bis 12. September 2025 können Sie den Briefwahlantrag auch persönlich in unseren beiden Direktwahllokalen stellen. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig, es kann zu Wartezeiten kommen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.
Stadtbüro Neheim - rückwärtiger Eingang
Lange Wende 6a
59755 Arnsberg
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
nur Freitag, 12. September | 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Wahlbüro Arnsberg - Altes Rathaus Arnsberg, Rittersaal
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag | 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
nur Freitag, 12. September | 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Ihr Antrag auf Briefwahl muss uns bis 12. September 2025, 15 Uhr, vorliegen. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Versand per Post mehrere Tage dauern kann. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch am Wahltag, 14. September 2025, bis 15 Uhr stellen.
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.
Allgemeine Informationen:
In direkter Wahl werden gewählt:
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:
Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
Wer darf gewählt werden?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung(Hauptwohnung) hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit sind (zum Beispiel Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder) können nicht von Amts wegen in ein solches Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Dieser Personenkreis wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 eingetragen.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In diesem Antrag hat der Unionsbürger durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen.
Rechtsgrundlagen: § 26 Bundesmeldegesetz, § 12 Absatz 7 und 8 Kommunalwahlordnung
Die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung ist erforderlich.
Die vote iT stellt Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern (nachfolgend Wahlbewerbern) die votemanager-Parteienkomponente (nachfolgend Parteienkomponente) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
Hier finden Sie die Anleitung zur Parteienkomponente:3://file?uid=17368
Einzelbewerbungen, Parteien oder Wählergruppen, die seit der letzten Wahl nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind und sich jetzt zur Wahl stellen wollen, müssen zusammen mit ihrem Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften einreichen.
Die Anzahl der benötigten Unterschriften richtet sich nach der Art des Wahlvorschlages. Diese Unterschriften müssen von Wahlberechtigen des Wahlkreises - in die oder der Kandidierende, die Partei oder Wählergruppe antreten möchte - persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Entsprechende Formulare sind über den Wahlleiter - Wahlbüro - erhältlich.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Dümpelmann, mail: wahlen@arnsberg.de, Tel. 02932 201 1984.