Soziale Sicherung von Frauen

Der Lebensunterhalt von Frauen wird noch immer in besonderem Maße durch den Lebens- oder Ehepartner gesichert. So liegt nach dem Gender Datenreport auch das Armutsrisiko von Frauen in Deutschland immer noch über dem der Männer. Umso wichtiger ist für Frauen das Thema der eigenen Existenzsicherung. Nach dem Gender Datenreport ist das größte Armutsrisiko für Frauen ein Kind und das Risiko steigt mit jedem weiteren Kind. Dies erklärt sich mit der kulturell verankerten und strukturell nahe gelegten Verantwortung von Frauen für Kinder und den damit verbundenen Einkommensrisiken von Frauen. Denn wichtige Sozialleistungen sind an die Erwerbsarbeit geknüpft und von der Anzahl vorausgegangener Erwerbsjahre, sowie von der Höhe der in diesem Zusammenhang erzielten Einkommen abhängig. In der Folge verfügen Frauen auch im Alter über ein geringeres Einkommen und leben oft an der Armutsgrenze. Ganz prekär ist es für viele Alleinerziehende und Migrantinnen, wovon 26 % von der Sozialhilfe leben.

 

 

Hier werden die Rubriken "Arbeitslosengeld I" und "Arbeitslosengeld II" näher behandelt.

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Wer Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung in die deutsche Rentenversicherung einzahlt, erwirbt einen Anspruch auf eine eigene Rente. Frauen sollten möglichst eine versicherungspflichtige Beschäftigung anstreben um später auch eigene Rentenanwartschaften zu haben.  

Denn vor dem Hintergrund eines späteren Witwenrentenbezugs wird eine eigene Existenzsicherung immer wichtiger, um einer Verarmung im Alter vorzubeugen.
Um keine Einschränkungen im Alter zu haben, sollte eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung möglichst auf drei Säulen stehen,

  • der gesetzlichen Rentenversicherung, finanziert über Pflichtbeiträge von  Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder freiwilligen Beiträgen des Versicherten,
  • einer betrieblichen Altersvorsorge, finanziert von Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung
  • einer privaten Vorsorge

Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu Ansprechpartner und weitergehende Broschüren:

Weitere Informationen über die Deutsche Rentenversicherung finden Sie hier:

Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für allein Erziehende

Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit dem Unterhaltsvorschuss erleichtert werden.

Weitere Informationen:

Unterhaltsvorschuss beantragen

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als  Lastenzuschuss gezahlt.
 

Weitere Informationen:

Wohngeld beantragen

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen aber auch für unsere Gesellschaft. Dieser Leitgedanke wird durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestützt. Durch BAföG –Leistungen können Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren - auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.


Informationen und Broschüren:

BAfoeG-aktuell.de ist eine Informationsseite rund ums Thema BAföG. Hier finden Sie alles zum Thema BAföG, Bildungskredit und Meister-BAföG ausführlich erklärt und leicht nachzuvollziehen.

Wer eine Familie hat, ist unterhaltspflichtig. Die Ehegatten unterstützen sich dabei gegenseitig. Die Kinder haben gegen die Eltern einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Lebt die Familie zusammen, ist die Situation meist unproblematisch. Auch wenn ein Elternteil zu Hause ist und kein Einkommen hat, trägt er zum Familienunterhalt bei, indem er den Haushalt führt und die Kinder erzieht. Dies nennt sich Unterhaltsleistung in Natur.


Kommt es zur Scheidung einer Ehe, ist grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selbst verantwortlich. Dieser Grundsatz ist seit 01. Januar 2008 ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Nur bei Vorliegen bestimmter Gründe entstehen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten. Hinsichtlich der Kinder gilt: Der Elternteil, bei dem sie wohnen, leistet seinen Unterhalt durch Leistungen in Natur, der andere Teil leistet einen finanziellen Beitrag.


Die unterhaltsrechtlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch: insbesondere in § 1569  BGB ff., der den Unterhalt des geschiedenen Ehegatten regelt.

 

Informationen zum Unterhalt:

Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe werden in der Praxis Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien herangezogen, die von den Oberlandesgerichten zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung entwickelt wurden. Sie sind Hilfsmittel, die zur Ermittlung eines "angemessenen Unterhalts" verwendet werden. Am bekanntesten ist die Düsseldorfer Tabelle.

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenanrechten zwischen Ehegatten nach einer Scheidung.
Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern während der Ehe erworbenen Anrechte geteilt werden. So erhält auch derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität, der - zum Beispiel wegen der Kindererziehung - auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat. 

 

Information und gesetzliche Grundlagen: