Wohngeld ist ein Zuschuss zur Mietzahlung (Mietzuschuss) oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) für einkommensschwächere Haushalte. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt, wenn die Anpruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ab 01.01.2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dann werden auch Heizkosten pauschal, also ohne Nachweis, berücksichtigt.
Nähere Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie hier
Nutzen Sie bereits jetzt den Online-Wohngeldrechner um festzustellen, ob ein Anspruch bestehen könnte. Im Anschluss besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auszufüllen und diesen dann direkt an die Wohngeldstelle zu senden.
Wohngeldgesetz
Die benötigen Unterlagen ersehen Sie aus den Antragsformularen (s. Formulare). Den Antrag und die Unterlagen können Sie per Post oder als pdf-Datei per Email unter wohngeld@arnsberg.de einreichen. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir bei Fragen zu Ihrem Antrag schnell handeln können.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben Ihre Originalunterlagen zu kopieren, so reichen Sie diese bitte als Original gekennzeichnet ein, wir senden Ihnen die Unterlagen nach der Antragsregistrierung zurück.
Wisniewski
Wohngeld He-Kh
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Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
Röhrig-Trompeter
Wohngeldbearbeitung Schf-Z
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Wohngeld ist ein Zuschuss zur Mietzahlung (Mietzuschuss) oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) für einkommensschwächere Haushalte. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt, wenn die Anpruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ab 01.01.2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dann werden auch Heizkosten pauschal, also ohne Nachweis, berücksichtigt.
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Wohngeldgesetz
Die Mietbescheinigung ist vom Vermieter auszufüllen und einzureichen.
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