Melanie
Weinmann
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsvermittlung, Zinssenkungsanträge
bauberatung
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Hierbei kann man zwischen einem allgemeinen und einem gezielten wählen.
Der allgemeine WBS ist für ganz Nordrhein-Westfalen gültig und ist für diejenigen gedacht, die entweder noch keine Wohnung in Aussicht haben bzw. in eine andere Stadt ziehen möchten.
Der gezielte WBS ist für Personen bestimmt, die in Arnsberg eine Wohnung gefunden haben und der Schein direkt für diese benötigt wird.
Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Bitte beachten Sie :
Die Informationen auf dieser Seite stellen nur eine „grobe Übersicht“ über dieses Thema dar. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen während der Sprechzeiten gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Wohnberechtigungsschein: 15,00 €
Bescheinigung für den 2.Förderweg: 20,00 €
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Gebühr als Vorschuss erhoben.
Tag | |
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Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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