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Gewerbeanmeldung

Sie möchten sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung anzeigen in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Auch Niederlassungen und unselbstständige Zweigstellen müssen angemeldet werden. Die Anmeldepflicht besteht ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit.

Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind die freien Berufe, dies sind bestimmte Tätigkeiten aus den künstlerischen oder wissenschaftlichen Gebieten. Ebenso ist die Verwaltung von eigenen Vermögen, z. B. auch die Vermietung von Wohnraum im eigenen Haus, die Vermietung des eigenen Fahrzeugs und die Beteiligung an anderen Unternehmen, nicht anzeigepflichtig. 

Beachten Sie bitte auch, dass Tätigkeiten, bei denen Sie weisungsgebunden ggf. nur für einen Arbeitgeber arbeiten nicht als Selbstständigkeit angemeldet werden können. Selbstständig sind Sie nur, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigner Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.

Die bei der Gewerbemeldung angegebene Tätigkeit darf nicht zu allgemein formuliert sein. Angaben wie „Dienstleister“, „Verkauf von Waren aller Art“, „Onlineshop“ oder z.B. „Promotion“ können nicht angenommen werden. Die Tätigkeit muss klar und eindeutig bezeichnet sein.

Die zuständigen Kontaktpersonen des Teams der Gewerbeordnung bieten Ihnen eine entsprechende Beratung an, in dieser kann geklärt werden, 

  • ob Ihre Tätigkeit ein meldepflichtiges Gewerbe ist,
  • wie es nach der Gewerbeanmeldung weitergeht,
  • ob Sie für Ihre Gewerbe eine Erlaubnis benötigen,
  • welche Unterlagen Sie der jeweiligen Meldung beifügen müssen.

Die Gewerbeanzeige können Sie der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns postalisch oder per E-Mail zukommen lassen. Beachten Sie bitte die beizulegenden notwendigen Unterlagen (siehe unten).
  • Es ist zudem möglich das Internetportal der Landesregierung NRW zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Auch eine persönliche Vorsprache im Dienstgebäude Rathausplatz 2 in 59759 Arnsberg ist möglich. Sie können zu den genannten Öffnungszeiten ohne Termin vorsprechen. Auch bei einer persönlichen Vorsprache denken Sie bitte an die mitzubringenden Unterlagen. 

Hinweis: Achten Sie bitte auf unseriöse Angebote im Internet. Eine Gewerbean-, ab- oder ummeldung ist online nur über das o.g. Portal möglich. Andere Internetseiten bieten lediglich, in der Regel unnötige, zahlungspflichtige Serviceleistungen an. Die bei der Behörde zu entrichtende Gebühr ist jedoch weiterhin fällig, so dass ggf. doppelt bezahlt werden muss.

Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dieser liegt auch der Gebührenbescheid bei.

Da auch verschiedene andere Stellen/Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:

  • Finanzamt Arnsberg
  • Industrie- und Handelskammer Hellweg-Sauerland
  • Handwerkskammer Südwestfalen
  • Hochsauerlandkreis (z. B. Lebensmittelüberwachung)
  • Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter Stadt Arnsberg

Insbesondere bei handwerklichen Berufen sollten Sie schon im Vorfeld mit der Handwerkskammer Südwestfalen Kontakt aufzunehmen und offene Fragen klären. 

Es besteht die Verpflichtung die Daten zu angemeldeten Gewerbebetrieben aktuell zu halten. Zukünftige Änderungen bzgl. des Gewerbebetriebes (z. B. Namenswechsel, Betriebssitzverlegung, Tätigkeitsveränderungen - vgl. § 14 Gewerbeordnung) sind von Ihnen hier unaufgefordert mitzuteilen - siehe hierzu „Gewerbeabmeldung“ bzw. „Gewerbeummeldung“.

  1. Für natürliche Personen (zum Beispiel Einzelunternehmen): 26 Euro
  2. Für vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind (zum Beispiel GbR): je 26 Euro
  3. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
  4. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
  5. Ersatzbescheinigung: 15 Euro
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden, die nicht aus der EU stammen:
    • Zusätzlich eine Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Eintragung ins Handelsregister die Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des von einem Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages
      • Bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    • Ein Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    • Die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
    • Eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten (vgl. § 38 Abs. I GewO) werden gegebenenfalls weitere Nachweise erforderlich. Entsprechende Informationen erhalten sie bei den AnsprechpartnerInnen. 

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).

Die Gewerbeanmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

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Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse

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Raum: 8
Rathausplatz 2
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

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Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
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