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Gewerbeabmeldung

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen.

Eine Abmeldung sollte erfolgen, sobald feststeht zu wann Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben, auch eine rückwirkende Abmeldung ist mit entsprechender Begründung möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung beim Finanzamt keine Auswirkungen auf den Eintrag im Gewerberegister hat. Hier muss zwingend eine Abmeldung erfolgen, vergessen Sie diese daher bitte nicht.

Bei einer Betriebsverlegung in eine andere Kommune, muss das Gewerbe umgehend bei dem für den Ort des neuen Betriebssitzes zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die neue Behörde wird die bisherige Behörde über die Abmeldung informieren. Es ist jedoch unschädlich, wenn Sie der bisherigen Kommune eine Information zur Betriebsverlegung geben.

Die Gewerbeabmeldung können Sie der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns postalisch oder per E-Mail zukommen lassen. Legen sie bitte eine Kopie Ihres Ausweises bzw. des Ausweises des Geschäftsführers bei
  • Es ist zudem möglich das Internetportal der Landesregierung NRW zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Auch eine persönliche Vorsprache im Dienstgebäude Rathausplatz 2 in 59759 Arnsberg ist möglich. Sie können zu den genannten Öffnungszeiten ohne Termin vorsprechen. 

Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die beteiligten Stellen werden von hier über die Abmeldung informiert und reagieren entsprechend.

gebührenfrei

Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

gewerbe abmelden

Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Glücksspielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung