Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen.
Eine Abmeldung sollte erfolgen, sobald feststeht zu wann Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben, auch eine rückwirkende Abmeldung ist mit entsprechender Begründung möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung beim Finanzamt keine Auswirkungen auf den Eintrag im Gewerberegister hat. Hier muss zwingend eine Abmeldung erfolgen, vergessen Sie diese daher bitte nicht.
Bei einer Betriebsverlegung in eine andere Kommune, muss das Gewerbe umgehend bei dem für den Ort des neuen Betriebssitzes zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die neue Behörde wird die bisherige Behörde über die Abmeldung informieren. Es ist jedoch unschädlich, wenn Sie der bisherigen Kommune eine Information zur Betriebsverlegung geben.
Die Gewerbeabmeldung können Sie der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.
Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die beteiligten Stellen werden von hier über die Abmeldung informiert und reagieren entsprechend.
Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
gebührenfrei
Borck
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Ebbers
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Glücksspielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
standard-teilzeit
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen.
Eine Abmeldung sollte erfolgen, sobald feststeht zu wann Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben, auch eine rückwirkende Abmeldung ist mit entsprechender Begründung möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung beim Finanzamt keine Auswirkungen auf den Eintrag im Gewerberegister hat. Hier muss zwingend eine Abmeldung erfolgen, vergessen Sie diese daher bitte nicht.
Bei einer Betriebsverlegung in eine andere Kommune, muss das Gewerbe umgehend bei dem für den Ort des neuen Betriebssitzes zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die neue Behörde wird die bisherige Behörde über die Abmeldung informieren. Es ist jedoch unschädlich, wenn Sie der bisherigen Kommune eine Information zur Betriebsverlegung geben.
Die Gewerbeabmeldung können Sie der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg auf verschiedenen Wegen zukommen lassen.
Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die beteiligten Stellen werden von hier über die Abmeldung informiert und reagieren entsprechend.
gebührenfrei
Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
Abmeldung eines Gewerbes - HINWEIS: Für diesen Dienst ist die Anmeldung am Servicekonto.NRW erforderlich.
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung