Borck
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Ebbers
Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Veranstaltungen, Spielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
standard-teilzeit
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen.
Sie sollten Ihr Gewerbe abmelden, sobald Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben.
Die beteiligten Stellen werden auf Ihre Geschäftsaufgabe automatisch reagieren.
Bei Gesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter erforderlich ist.
kostenfrei
Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
Abmeldung eines Gewerbes - HINWEIS: Für diesen Dienst ist die Anmeldung am Servicekonto.NRW erforderlich.
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung