Gewerbeabmeldung

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen.
Sie sollten Ihr Gewerbe abmelden, sobald Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben.

Die beteiligten Stellen werden auf Ihre Geschäftsaufgabe automatisch reagieren.

Bei Gesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter erforderlich ist.

kostenfrei

Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

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Kontakt

Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Veranstaltungen, Spielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
nach Terminvereinbarung

Rehne

Nebenstelle Rathausplatz 2
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Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung;