Kinder jeden Alters benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.
Minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung unabhängig vom Alter immer anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweisdokumentes für Kinder und Jugendliche ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben, wenn diese verheiratet sind und mit dem Kind im selben Haushalt leben.
Bei gemeinsamer Vorsprache der Eltern sind die Ausweisdokumente beider Elternteile vorzulegen.
Die Antragstellung kann auch durch lediglich ein Elternteil erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung sowie das Ausweisdokument des abwesenden Elternteils vorgelegt wird.
Lichtbild
Aufgrund von Gesetzesänderungen zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen, dürfen ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Hintergrund ist die Erhöhung der Sicherheitsstandards bei Ausweisdokumenten. Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier oder als Datei werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.
In den Stadtbüros der Stadt Arnsberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Sie können auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister digitale Lichtbilder erstellen lassen. Nach Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes, erhalten Sie einen QR-Code der im Rahmen der Ausweisbeantragung im Stadtbüro benötigt wird. Über diesen QR-Code kann das Stadtbüro das digitale Lichtbild in einem gesicherten Verfahren abrufen.
Bitte berücksichtigen Sie:
Vielfach erleben wir, dass Kinder durch den Dienstbetrieb im Stadtbüro abgelenkt sind und den Programmanweisungen bei der Lichtbilderstellung nicht folgen können. Daher können wir die Lichtbilderstellung bei Kindern unter 10 Jahren nicht gewährleisten. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung dieser digitalen Lichtbilder direkt an einen zertifizierten Fotodienstleister.
Zertifizierte Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Gesetzliche Änderungen
Seit dem 01. Januar 2024 kann für Kinder nur ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können jedoch nicht mehr verlängert werden. Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten.
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Alter, Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürger*innen der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder den EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.
Hinweis Gültigkeit der Dokumente bei Säuglingen und Kleinkindern
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.
Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte eine Termin.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.
Personalausweisgesetz, Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes, Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
bei Erstbeantragung die Personenstandsurkunde Ihres Kindes
ein im Stadtbüro erstelltes oder durch einen Fotodienstleister mitgebrachtes digitales Lichtbild per QR-Code
Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Unser
Stadtbüro
Kinder jeden Alters benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.
Minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung – unabhängig vom Alter – immer anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweisdokumentes für Kinder und Jugendliche ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben, wenn diese verheiratet sind und mit dem Kind im selben Haushalt leben.
Bei gemeinsamer Vorsprache der Eltern sind die Ausweisdokumente beider Elternteile vorzulegen.
Die Antragstellung kann auch durch lediglich ein Elternteil erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung sowie das Ausweisdokument des abwesenden Elternteils vorgelegt wird.
Lichtbild
Aufgrund von Gesetzesänderungen zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen, dürfen ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Hintergrund ist die Erhöhung der Sicherheitsstandards bei Ausweisdokumenten. Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier oder als Datei werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.
In den Stadtbüros der Stadt Arnsberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Sie können auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister digitale Lichtbilder erstellen lassen. Nach Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes, erhalten Sie einen QR-Code der im Rahmen der Ausweisbeantragung im Stadtbüro benötigt wird. Über diesen QR-Code kann das Stadtbüro das digitale Lichtbild in einem gesicherten Verfahren abrufen.
Bitte berücksichtigen Sie:
Vielfach erleben wir, dass Kinder durch den Dienstbetrieb im Stadtbüro abgelenkt sind und den Programmanweisungen bei der Lichtbilderstellung nicht folgen können. Daher können wir die Lichtbilderstellung bei Kindern unter 10 Jahren nicht gewährleisten. Bitte wenden Sie sich für die Erstellung dieser digitalen Lichtbilder direkt an einen zertifizierten Fotodienstleister.
Zertifizierte Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Gesetzliche Änderungen
Seit dem 01. Januar 2024 kann für Kinder nur ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können jedoch nicht mehr verlängert werden. Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten.
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Alter, Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürger*innen der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder den EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.
Hinweis Gültigkeit der Dokumente bei Säuglingen und Kleinkindern
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.
Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte eine Termin.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.
bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
bei Erstbeantragung die Personenstandsurkunde Ihres Kindes
ein im Stadtbüro erstelltes oder durch einen Fotodienstleister mitgebrachtes digitales Lichtbild per QR-Code
Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Personalausweisgesetz, Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes, Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis