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Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht für deutsche Staatsangehörige eine Ausweispflicht. 

Was bei Ausweisdokumenten für Kinder unter 16 Jahren zu beachten ist, entnehmen Sie bitte unserer Seite Ausweisdokumente für Kinder und Jugendliche

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Arnsberg gemeldet sind beantragen Sie Ihren Personalausweis nach vorheriger Terminvereinbarung in einem unserer Stadtbüros.

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Erstbeantragung Ihre Personenstandsurkunde

  • ein digitales Lichtbild 

Lichtbild

Aufgrund von Gesetzesänderungen zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen, dürfen ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Hintergrund ist die Erhöhung der Sicherheitsstandards bei Ausweisdokumenten. Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier oder als Datei werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.

In den Stadtbüros der Stadt Arnsberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung. 

Sie können auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister digitale Lichtbilder erstellen lassen. Nach Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes, erhalten Sie einen QR-Code der im Rahmen Ihrer Ausweisbeantragung im Stadtbüro benötigt wird. Über diesen QR-Code kann das Stadtbüro Ihr digitales Lichtbild in einem gesicherten Verfahren abrufen.

Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:  

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Einreisebestimmungen

Der Personalausweis wird in vielen Staaten als Einreisedokument anerkannt. Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter www.auswaertiges-amt.de  unter dem Unterpunkt „Länder, Reisen und Sicherheit“ informieren.

Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin. Nach Antragstellung im Stadtbüro beträgt die Lieferzeit von Personalausweisen ca. 2-3 Wochen. Besonders in der Urlaubszeit verlängert sich die Lieferzeit um mehrere Wochen!

Gültigkeiten

  • Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre

  • Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis - höchstens 3 Monate

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Verlust melden

Einen Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises, ist bei einer Passbehörde oder Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust des Personalausweises im Ausland müssen Reisende Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufnehmen.

Telefonische Sperrhotline

  • Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz und aus dem EU-Ausland gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.

  • Aus dem Nicht-EU-Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen finden Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR-NOTRUF 116 116 e. V.

  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

  • Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.

  • Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann er nicht verwendet werden.

  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

Ausstellung von Personalausweisen 
Antragstellende Person ab 24 Jahren37,00 €
Antragstellende Person unter 24 Jahren22,80 €
Vorläufiger Personalausweis10,00 €
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlichen nicht zuständigen Auslandsvertretungzusätzlich 13,00 €
Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Auslandzusätzlich 30,00 €
Erstellung eines digitalen Lichtbildes im Stadtbüro zur Antragstellung eines Personalausweises6,00 €
Weitere Gebührenregelungen 
Erstmaliges Setzen der selbstgewählten, 6-stelligen PIN bei der Dokumentenaushändigung oder nach Vollendung des 16. Lebensjahresgebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfallgebührenfrei
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Erstbeantragung Ihre Personenstandsurkunde

  • ein im Stadtbüro erstelltes oder durch einen Fotodienstleister mitgebrachtes digitales Lichtbild per QR-Code

Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Personalausweisgesetz, Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

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