Reisepass

Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.

Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter www.auswaertiges-amt.de  unter dem Unterpunkt „Länder, Reisen und Sicherheit“ informieren.

Was bei Reisedokumenten für Kinder unter 18 Jahren zu beachten ist, entnehmen Sie bitte unserer Seite Ausweisdokumente für Kinder und Jugendliche

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Arnsberg gemeldet sind beantragen Sie Ihren Reisepass nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtbüro, online oder telefonisch  unter 02932/201-1922. 

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Erstbeantragung Ihre Personenstandsurkunde

  • aktuelles biometrisches Lichtbild bis 30.04.2025 in Papierform (s. Fotomustertafel)

  • ab 01.05.2025 digitales Lichtbild

Lichtbild

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen, dürfen ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Hintergrund ist die Erhöhung der Sicherheitsstandards bei Ausweisdokumenten.

Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier oder als Datei werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.

Da den Stadtbüros der Stadt Arnsberg zurzeit keine Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung digitaler Lichtbilder zur Verfügung stehen, bringen Sie zu dem Termin der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes im Stadtbüro den DataMatrix-Code Ihres digitalen Lichtbildes mit, damit dieser aus der Cloud des Fotografen in das Ausweisdokument übernommen werden kann.

Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin. Nach Antragstellung im Stadtbüro beträgt die Lieferzeit von Reisepässen ca. 4-6 Wochen. 

Besonders in der Urlaubszeit verlängert sich die Lieferzeit um mehrere Wochen!

Gültigkeiten

  • Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre

  • Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre

  • vorläufiger Reisepass - höchstens 1 Jahr

Vorläufigen Reisepass

Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen:

  • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer i.d.R. 4 Werktage, wenn der Antrag bis 12 Uhr gestellt wird)

  • für die Notwendigkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, sind geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder Reiseunterlagen vorzulegen.

Der vorläufige Reisepass wird nicht überall anerkannt. 

Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter www.auswaertiges-amt.de  unter dem Unterpunkt „Länder, Reisen und Sicherheit“ informieren.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Verlust melden

Einen Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses, ist bei einer Passbehörde oder Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust des Reisepasses im Ausland müssen Reisende Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufnehmen.

 

Neuantrag ab 24 Jahre*70,00 €
Neuantrag unter 24 Jahre*37,50 €
Zuschlag für Expressverfahren32,00 €
Zuschlag für 48 Seiten-Pass22,00 €
vorläufiger Reisepass*°26,00 €


*Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird.

°Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Erstbeantragung Ihre Personenstandsurkunde

  • aktuelles biometrisches Lichtbild bis 30.04.2025 in Papierform (s. Fotomustertafel)

  • ab 01.05.2025 digitales Lichtbild

Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes,  Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, 

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