Biometrie-Reisepass, Pass, Biometriepass, Vorläufiger Pass, Vorläufiger Reisepass
Neuer Reisepass ab dem 01. März 2017 (Auszug aus der Pressemitteilung des BMI vom 23.02.2017)
Ab 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben.
Die seit zwölf Jahren unveränderte Gebühr von 59 Euro wird ab 1. März 2017 auf 60 Euro aufgerundet. Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen weiterhin 37,50 Euro. Die Gebühr bleibt somit auch nach Modernisierung der Sicherheitsmerkmale und Materialien dank verbesserter Produktionsabläufe nahezu stabil.
Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen, auf der Passkarte angegebenen Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen.
Voltext der Pressemitteilung.
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de/ gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Da der Reisepass (ePass) und der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, liegen diese Dokumente ca. drei bis vier Wochen nach der Antragstellung vor. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass mit, da diese entwertet und ausgetragen werden müssen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Ausweis als Andenken zurück.
Sollten Sie sich versehentlich nicht rechtzeitig um die Beantragung eines Ausweisdokumentes gekümmert haben, können Sie von uns für die meisten Länder ein vorläufiges Ausweisdokument erhalten.
Reisepass
Deutsche Staatsangehörige, die in Arnsberg Ihren Hauptwohnsitz haben, können bei uns einen Reisepass beantragen.
Bei minderjährigen Personen (bis zum 18. Lebensjahr) muss mindeste eine sorgeberechtigte Person mit zur Antragstellung kommen (Elternteil oder Betreuer o.ä.), noch dazu benötigen wir die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht auch die Einverständiserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind lebt.
Sollte bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Der Antrag muss persönlich beantragt werden. Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Die Lieferzeit für den Reisepass beträgt ca. drei Wochen. Längere Lieferzeiten können jedoch vorkommmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist oder sich die Lieferung des Reisepasses verzögert, besteht die Möglichkeit, Ihnen in Ausnahmefällen einen vorläufigen Reisepass auszustellen.
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
Hier liegt die Entscheidung beim Sachbearbeiter. Es müssen Unterlagen (Reiseunterlagen) vorgelegt werden, die nachweisen, dass die Beantragung + Lieferung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr ausreicht.
Des weiteren kann ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, hierbei fallen aber höhere Kosten für den Reisepass an.
Der Expressreisepass wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragstellung zurückgeliefert.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses geben wir eine Zeitgarantie!
Verlust oder Diebstahl der Personaldokumente
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie entwendet worden, teilen Sie dies in den Stadtbüros mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.Falls Sie sich weder mit dem Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde mit.
Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Bei Antragstellung unter 18 Jahren zusätzlich:
Neuantrag ab 24 Jahre* | 60,00 € |
Neuantrag unter 24 Jahre* | 37,50 € |
Zuschlag für Expressverfahren | 32,00 € |
Zuschlag für 48 Seiten-Pass | 22,00 € |
vorläufiger Reisepass*° | 26,00 € |
*Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird.
°Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Stadtbüro
Arnsberg
stadtbuero-arnsberg
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-huesten
Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Stadtbüro
Neheim
stadtbuero-neheim
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-oeventrop
Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Stadtbüro
Backoffice
stadtbuero backoffice
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Biometrie-Reisepass, Pass, Biometriepass, Vorläufiger Pass, Vorläufiger Reisepass
Neuer Reisepass ab dem 01. März 2017 (Auszug aus der Pressemitteilung des BMI vom 23.02.2017)
Ab 1. März 2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben.
Die seit zwölf Jahren unveränderte Gebühr von 59 Euro wird ab 1. März 2017 auf 60 Euro aufgerundet. Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen weiterhin 37,50 Euro. Die Gebühr bleibt somit auch nach Modernisierung der Sicherheitsmerkmale und Materialien dank verbesserter Produktionsabläufe nahezu stabil.
Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen, auf der Passkarte angegebenen Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen.
Voltext der Pressemitteilung.
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de/ gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Da der Reisepass (ePass) und der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, liegen diese Dokumente ca. drei bis vier Wochen nach der Antragstellung vor. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass mit, da diese entwertet und ausgetragen werden müssen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Ausweis als Andenken zurück.
Sollten Sie sich versehentlich nicht rechtzeitig um die Beantragung eines Ausweisdokumentes gekümmert haben, können Sie von uns für die meisten Länder ein vorläufiges Ausweisdokument erhalten.
Reisepass
Deutsche Staatsangehörige, die in Arnsberg Ihren Hauptwohnsitz haben, können bei uns einen Reisepass beantragen.
Bei minderjährigen Personen (bis zum 18. Lebensjahr) muss mindeste eine sorgeberechtigte Person mit zur Antragstellung kommen (Elternteil oder Betreuer o.ä.), noch dazu benötigen wir die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht auch die Einverständiserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind lebt.
Sollte bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Der Antrag muss persönlich beantragt werden. Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Die Lieferzeit für den Reisepass beträgt ca. drei Wochen. Längere Lieferzeiten können jedoch vorkommmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist oder sich die Lieferung des Reisepasses verzögert, besteht die Möglichkeit, Ihnen in Ausnahmefällen einen vorläufigen Reisepass auszustellen.
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
Hier liegt die Entscheidung beim Sachbearbeiter. Es müssen Unterlagen (Reiseunterlagen) vorgelegt werden, die nachweisen, dass die Beantragung + Lieferung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr ausreicht.
Des weiteren kann ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, hierbei fallen aber höhere Kosten für den Reisepass an.
Der Expressreisepass wird in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragstellung zurückgeliefert.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses geben wir eine Zeitgarantie!
Verlust oder Diebstahl der Personaldokumente
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie entwendet worden, teilen Sie dies in den Stadtbüros mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.Falls Sie sich weder mit dem Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde mit.
Neuantrag ab 24 Jahre* | 60,00 € |
Neuantrag unter 24 Jahre* | 37,50 € |
Zuschlag für Expressverfahren | 32,00 € |
Zuschlag für 48 Seiten-Pass | 22,00 € |
vorläufiger Reisepass*° | 26,00 € |
*Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird.
°Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Bei Antragstellung unter 18 Jahren zusätzlich:
Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Tag | |
---|---|
Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
---|---|
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Tag | |
---|---|
Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
---|---|
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |