Sie interessieren sich für das überregionale Angebot “Info-Lotse für Praxen”, dann nehmen Sie gern mit der zuständigen Koordinierungskraft Kommunale Präventionskette einmal Kontakt auf.
Wir freuen uns, wenn Sie das Informations- und Werbematerial für Ihre Praxis nutzen möchten. Sprechen Sie uns an, wir senden Ihnen die entsprechenden Unterlagen zu.
Die Orientierungsbögen zur Einschätzung der psycho-sozialen Lebenssituation stehen in zwölf Sprachen zur Vefügung. Diese können jedoch nur über die Koordinationskräfte Kommunale Präventionskette in den Kommunen bzw. den Kreisen bezogen werden.
Neben den mehrsprachigen Orientierungsbögen für die Praxis stehen Ihnen auch mehrsprachige Schweigepflichtentbindungen zu, die Sie bei Bedarf sehr gut in ihrer Beratung nutzen können. Je klarer der Austausch ist, umso weniger Missverständnisse gibt es in der Kooperation. Die sprachliche Barriere spielt hierbei eine große Rolle.
Die Weitergabe personenbezogener Daten und Informationen an Dritte bedarf einer Einwilligung der Eltern in Form einer Schweigepflichtentbindung.
Die Arbeitshilfe des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen beinhaltet Informationen zur Schweigepflicht und Schweigepflichtentbindung im Kontext der Frühen Hilfen sowie Handlungsempfehlungen zur kultur- und migrationssensiblen Vermittlung der Themen in einfacher Sprache.
Sie richtet sich insbesondere an Fachkräfte, die Eltern beraten und begleiten.
Praktische Anregungen, Schaubilder und Formulierungshilfen ergänzen die Broschüre des NZFH in Form von Kopiervorlagen. Eine vierseitige Kurzfassung enthält knapp und übersichtlich die wichtigsten Empfehlungen und Impulse.
Im Rahmen des Konzeptes Infolotse für Praxen erfolgt nur nach Wunsch und Einverständnis eine Weitergabe der Eltern z.B. Kontaktdaten vermitteln an den Lotsen in der Region.
Eine Datenweitergabe z.B. des konkreten Unterstützungsbedarfes erfolgt stets über eine Schweigepflichtentbindung.
Hinweis: Ohne eine Schweigepflichtentbindung darf nach der gesetzlichen Grundlagen des Kinderschutzes nur bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen werden. Arztpraxen haben wie andere Fachgruppen auch die Möglichkeit sich anonym in Fragen des Kinderschutzes beraten zu lassen.
Kinderschutz geht uns alle an und begegnet uns täglich in den unterschiedlichen Situationen.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern ist Ihr Recht, unser gemeinsames Interesse und unsere Pflicht.
Unsere Grundhaltung ist, dass alle Eltern ihre Kinder lieben und sich wünschen, dass ihr Kind gut aufwächst. Unser gemeinsames Intesse ist, Strukturen zu schaffen, damit die Kommunikation frühzeitig gelingt, Transparenz zu schaffen, für mehr Sicherheit bei Eltern und Fachkräften und Angebote vorzuhalten, damit bestenfalls vor der Entstehung von größeren Problemen schon Präventionsangbote greifen können.