Das gesunde Aufwachsen von Kindern ist Ihr Recht, unser gemeinsames Interesse und unsere Pflicht.
Unsere Grundhaltung ist, dass alle Eltern ihre Kinder lieben und sich wünschen, dass ihr Kind gut aufwächst. Machmal reicht der Wunsch und der eigene Wille nicht aus.
Lebensbedingungen von Kindern sind nicht gleich. Familiensysteme sind sehr verschieden. Familien haben sich mit unterschiedlichen Herausforderungen im Leben auseinanderzusetzen und begegnen diesen auch auch unterschiedlich. Manchmal sind die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche nicht ausreichend.
Lotsenangebote unterstützen (werdene) Eltern und Familien. Benötigen Familien mit Kindern und Jugendlichen mehr an Unterstützung oder Begleitung, stehen in den Regionen auch intensiviere Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Steht die Frage des Kinderschutzes im Raum kann eine anonyme Beratung für mehr Klarheit sorgen und gibt mehr Sicherheit im eigenen Handeln.
Wer in der Kommne oder beim Kreis für Fragen im Kinderschutz benannt wurde, entnehmen Sie bitte den beigefügten Listen.
Bundeskinderschutzgeetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
§ 4 KGG befugt und verpflichtet sog. Berufsgeheimnisträger (z.B. Ärzte) dazu, bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung die Situation mit dem Kind/Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten zu erörtern und, soweit erforderlich, auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirke
Berufsgeheimnisträger nach Abs. 1 4 KGG haben zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf die Beratung durch eine im Kinderschutz insofern erfahrene Fachkraft gegenüber dem örtlichen Jugendamt. Sie sind zu diesem Zweck befugt, die für die Beratung erforderlichen Daten anonymisiert zu übermitteln.