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Rat beruft neue Mitglieder in den „Beirat für Stadtgestaltung“ - Drei langjährige Berater:innen jetzt mit Dank aus dem Gremium verabschiedet

In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Rat der Stadt Arnsberg drei neue externe Beratungsmitglieder in den „Beirat für Stadtgestaltung“ berufen. Damit gehören ab der neuen Sitzungsperiode mit Start ab 2023 Professorin Renée Tribble (Stadtplanerin an der TU Dortmund), Ina Bimberg (Landschaftsarchitektin aus Iserlohn) und Dirk Godau (Architekt aus Bochum) mit ihrer jeweiligen Expertise dem Beirat an.

Beirat trifft sich viermal jährlich

Der Beirat für Stadtgestaltung trifft sich vier Mal jährlich, um Verwaltung und Politik in bedeutenden städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Fragestellungen zu aktuellen Baumaßnahmen zu beraten. Auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Beirates, die eine Beratungszeit der berufenen Mitglieder von maximal zwei Mal drei Jahren vorsieht, wurden somit auch drei der vier bisherigen externen Mitglieder vom Beirat verabschiedet. Mit Michael Arns, Architekt aus Südwestfalen und seit der ersten Sitzung in Arnsberg mit dabei, Christine Wolf, Landschaftsarchitektin aus Düsseldorf und Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner aus Köln (beide seit sechs Jahren im Beirat), verlassen sehr versierte und mit der Stadt vertraute Berater:innen das Gremium. Dr. Peter Kroos, Architekt aus Dortmund, wird für eine weitere Sitzungsperiode Mitglied im Beirat bleiben.

Der Beirat für Stadtgestaltung

Als beratendes Gremium setzt sich der Beirat für Stadtgestaltung aus vier extern berufenen Mitgliedern, Vertreter:innen der Stadtverwaltung (einschließlich des Bürgermeisters) sowie dem Vorsitz des Planungs- und Bauausschusses zusammen. Der Beirat berät Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend sind. Ob die Sitzungen öffentlich stattfinden können oder aber als nicht-öffentliche Sitzungen durchgeführt werden, richtet sich nach den zu diskutierenden Projekten und den Absprachen hierüber mit der jeweiligen Investoren- bzw. Architektenschaft.

Fachlich unabhängige Beurteilung

Die Empfehlungen des Beirates für Stadtgestaltung stellen eine fachlich unabhängigen Beurteilung dar, die als Entscheidungsgrundlage und Argumentationshilfe gegenüber den Bauschaffenden dienen. Dabei bleiben die Genehmigungsbehörden in ihren Entscheidungen an die Bestimmungen des öffentlichen Planungs- und Baurechts gebunden.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arnsberg.de/wohnen-leben/planen-bauen/baukultur