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Bedarfsabfuhren


Zum Sperrmüll gehören feste Abfälle aus Haushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die ortsüblichen Müllbehälter passen und deshalb von der normalen Müllabfuhr nicht mitgenommen werden können (z.B. Möbel, Teppiche, Kinderwagen, Matratzen).

Zu beachten: Sperrmüll wird nach Kubikmeter berechnet. Ein Kubikmeter  ist ein Würfel mit den Maßen 1m x 1m x 1m. Bei der Ermittlung der Kubikmeter hilft daher die Abmessung (Länge x Breite x Höhe) des bereitgestellten Sperrgutes.

Zur Dokumentation wird jeder Sperrguthaufen vor Abholung fotografiert und gegebenenfalls eine Gebühr nachberechnet.

Achtung:

Nicht zum Sperrgut gehören:

Bauschutt, Erdaushub und Baustellenabfälle, z.B. Türen, Isolierverkleidungen, Waschbecken, Badewannen, Fenster, Laminat, Deckenpaneele, Paletten, Jägerzaun, etc.

Diese Abfälle müssen gesondert als Bauschutt entsorgt werden. Gefüllte Behälter wie Kartons, Säcke, Eimer, Kisten und Wannen sind ebenfalls kein Sperrgut. Diese Gegenstände werden bei der Abfuhr nicht mitgenommen und müssen separat entsorgt werden.

Für bereitgestellten Sperrgut von bis zu 3m³ wird eine Gebühr von 46,00 € fällig.

Darüber hinaus werden 31,00 €/m³ fällig.

Wird eine Expressabholung gewünscht erfolgt ein Aufschlag von 41,00 €.


Baum- und Strauchschnitt (aus Pflegeschnitten), soweit er nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden kann, wird auf Anforderung abgeholt und in einer Kompostierungsanlage verwertet. Eine Bündelung sollte erfolgen und erleichtert den Verladevorgang. Eine Länge von 1,50 m und ein Durchmesser von 10 cm/Ast dürfen aus technischen und Verarbeitungsgründen nicht überschritten werden.

Weihnachtsbäume werden einmal jährlich separat abgeholt, das Datum kann dem Abfallkalender entnommen werden.

Für Baum- und Strauchschnitt von bis zu 3m³ wird eine Gebühr von 36,00 € fällig.

Darüber hinaus werden 21,00 €/m³ fällig.


Zu Elektroschrott gehören z.B.:

  • Waschmaschinen
  • Spülmaschinen
  • Trockner
  • Kühlschränke
  • Gefriertruhen
  • Elektroherde
  • Fernsehgeräte
  • Monitore
  • Staubsauger
  • Hifi-Anlagen

Die Abholung von Elektro- und Elektronikgeräte wird mit 31,00 € je Gerät berechnet.

  1. Online-Formular:
    über den angegebenen Link
    Zahlungsmöglichkeit: Rechnung
    Zu beachten: Bitte notieren Sie sich stets die Auftragsnummer und den Termin!
  2. Service-Telefon:
    über die angegebene Telefonnummer
    Zahlungsmöglichkeit: Rechnung
    Zu beachten: Bitte notieren Sie sich stets die Auftragsnummer und den Termin!

Die Bedarfsabfuhr ist für die verschiedenen Abfallarten Sperrgut, Baum- und Strauchschnitt und Elektroschrott jeweils einzeln anzufordern, da die Abfallarten getrennt gesammelt und abgefahren werden.

In Problemfällen oder bei speziellen Fragen rufen Sie bitte beim Service-Telefon an.

Grundsätzlich dürfen alle Abfälle frühestens am Abend vor der Abfuhr zur Abholung bereitgestellt werden.

Anmeldeformular für Bedarfsabfuhren

„Rechnung“/Gebührenbescheid (online/telefonisch):
Sie erhalten auf der Internetseite, sowie per E-Mail (innerhalb einer Stunde) eine Auftragsbestätigung. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach dem Abfuhrtermin zur Bezahlung der Leistung.
Zu beachten: Bei einer telefonischen Bestellung erhalten Sie nur bei Angabe einer E-Mail-Adresse eine Bestätigung.