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Illegale Abfallentsorgungen häufen sich: Appell der Stadt Arnsberg

Beschwerden über wilde Müllkippen sind ein leidiges Dauerthema. Aktuell häufen sich wieder Hinweise über illegal entsorgte Kühlschränke und Gefriertruhen auf Gehwegen, Grünverbindungswegen sowie Spiel- und Grünflächen. Damit der Spaziergang nicht zum Ärgernis wird, appelliert die Stadt Arnsberg an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Müll korrekt zu entsorgen.

Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt gehört auch die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle. Die Abfallwirtschaft der Stadt Arnsberg stellt jedem Wohngrundstück und Gewerbebetrieb dafür Restmülltonne, Biotonne und Papiertonne mit regelmäßiger Abholung zur Verfügung. Für alle Abfälle, die zu groß für die Restmülltonne sind, wie beispielsweise Kinderwagen, Koffer oder Elektrogeräte, besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Abholung durch die Stadt zu beantragen oder die Gegenstände selbst beim Wertstoffbringhof der Stadt Arnsberg anzuliefern.

Beim Wertstoffbringhof können des weiteren Altglas, Altpapier, Altkleider, Elektroaltgeräte, Großschrott (Metall) und Schadstoffe sogar kostenlos abgeben werden. Die abgegebenen Abfälle werden entweder recycelt oder ordnungsgemäß entsorgt.

Obwohl auch Altkleider kostenlos beim Wertstoffbringhof zur Weiterverwertung abgegeben werden können, mehren sich die Hinweise auf überfüllte Altkleidercontainer oder neben den Containern abgelegte Säcke. Leider sind Kleidungsstücke, die neben den Containern entsorgt werden, den Witterungsbedingungen ausgesetzt und damit nicht mehr verwertbar. Die dann notwendige kostenpflichtige Entsorgung der Materialien muss von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden.

 

Hintergrund 

Das Beseitigen von wilden Müllkippen sorgt nicht nur für ein sauberes Stadtbild, sondern verhindert die Verbreitung gefährlicher Keime, denn Abfall ist ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Besonders Kinder und Tiere sind gefährdet, sich beim Spielen auf Grün- und Spielflächen zu infizieren. Darüber hinaus belastet illegal entsorgter Abfall Gewässer, Luft und Boden. 

Besonders Kühlschränke und Gefriertruhen können über die enthaltenen Gefahrstoffe (wie zum Beispiel Kältemittel) eine dauerhafte Verunreinigung der Umgebung verursachen. Daher ist der auf öffentlichen Flächen illegal hinterlassene Abfall kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

Fotos: Stadt Arnsberg