X

Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Dringlichkeitsentscheidungen genehmigt – Antrag zum Lehrschwimmbecken Herdringen wird im Fachausschuss beraten – Heimatpreis wird fortgesetzt - Ergebnisbericht zur letzten Sitzung des Rates der Stadt Arnsberg vom 4. März

Der Rat der Stadt Arnsberg tagte zuletzt öffentlich am Donnerstag, 4. März, in der Schützenhalle Hüsten. Einen Überblick über die gefassten Beschlüsse gibt es mit dieser Information.

Am Donnerstag (4. März) fand die Sitzung des Rates der Stadt Arnsberg erneut in halber Stärke in der Schützenhalle Hüsten statt. Unter der Leitung von Bürgermeister Ralf Paul Bittner wurde eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. U.a. wurde beschlossen, weiter aktiv für die Gewinnung weiterer Gewerbeflächen zu arbeiten und über den Antrag auf Neubau des Lehrschwimmbeckens und der Sporthalle in Herdringen im Fachausschuss zu beraten. Als Grundlage dafür soll ein Gutachten des Büros ikps über die Standortfrage im Rahmen des „Masterplans Sport“ erstellt werden.

Dringlichkeitsentscheidungen genehmigt

Einstimmig genehmigte der Rat der Stadt die notwendigen Dringlichkeitsentscheidungen: Den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Breitenbruch unter der Voraussetzung der notwendigen Bewilligung des Förderantrages aus dem Programm „Dorferneuerung 2021“. Auch die Teilnahme an der Ausschreibung des Landes NRW zum „Investitionspakt Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ sowie die Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge wegen der Kita-Schließungen im Januar wurden nachträglich vom Rat genehmigt.

Genehmigung von Windenergieanlagen abgelehnt

Bezüglich der vier geplanten Windenergieanlagen der Firma Windkraft-Wicheln-Wennigloh GmbH & Co. KG hat der Rat den Antrag auf Genehmigung einstimmig abgelehnt. Das so genannte gemeindliche Einvernehmen mit der Maßnahme ist versagt worden, weil noch nicht alle erforderlichen Gutachten vom Betreiber beigebracht wurden. Konkret wurden hier die geforderten Gutachten zur „optisch bedrängenden Wirkung“ der Anlagen noch nicht vorgebracht. Gründe für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens liegen ausschließlich in den Vorgaben des Baugesetzbuches begründet.

"Heimatpreis wird fortgesetzt"

Auch im laufenden Jahr möchte die Stadt Arnsberg das lokale Engagement bei nachhaltigen Projekten zum Thema „Heimat“ würdigen. Einstimmig hat der Rat deshalb die Bewerbung der Stadt um Fördermittel zur Ausschreibung des Heimatpreises Arnsberg 2021 beschlossen. Die Teilnahme am Förderprogramm war vom Rat bereits 2018 beschlossen worden, für drei Projekte im Wettbewerb des laufenden Jahres 2021 sollen wieder zusammen 5.000 Euro Preisgelder vergeben werden. Ebenfalls einstimmig wurde die Mitgliedschaft der Stadt Arnsberg im Trägerverein „Lichtform NRW“ beschlossen. Als Vertreterin der Stadt wird Esther von Kuczkowski in das Gremium entsandt.

Straßen- und Wegekonzept beschlossen

Das „Straßen- und Wegekonzept“ nach § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderfähigkeit kommunaler Straßenbaumaßnahmen. Die Stadt Arnsberg erhält sich damit die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Abgaben nach KAG zu erhalten, der bis zu 50 Prozent an die Anlieger weiter gegeben werden darf. Das Konzept wird nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre angepasst.

Einstimmig beschied der Rat die Einführung der elektronischen Aktenführung im Rahmen eines Dokument-Managementsystems. Dies ist zentraler Bestandteil des E-Governments und soll helfen, Entscheidungsprozess innerhalb einer Verwaltung nachvollziehbar zu machen. Im Kern werden bei der elektronischen Aktenführung digitale Bestandteile (E-Mails oder Online-Anträge) mit analogen Akten zu einer digitalen Akte zusammen geführt. Die Stadt Arnsberg muss dafür die erforderlichen Lizenzen für jedes Jahr käuflich erwerben.

Verhandlungen über Grundstückserwerb

Mit nur einer Enthaltung hat der Rat beschlossen, erneut in die Verhandlungen mit den Eigentümer*innen der Flächen unterhalb von Bachum zu treten. Ziel der Stadt ist es hier, weitere Gewerbeflächen zur Entwicklung zu gewinnen. Neben der regelmäßig erfolgten Berichterstattung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH (wfa) soll künftig auch der Rat als Ganzes kontinuierlich über den Stand der Gespräche im Rahmen der Regionalplanung informiert werden. Grund für die Vorlage war ein Antrag von CDU und B´90/Die Grünen. In diesem Rahmen tritt die Stadt Arnsberg erneut in die Verhandlungen.

Aktuelle Haushaltssituation

Einen Überblick über die aktuelle städtische Haushaltssituation gab Stadtkämmerer Peter Bannes nach Vorlage. Kernaussagen der Darstellung sind:

# für das Jahr 2020 gibt es bislang nur grobe Zahlen für den Haushalt

# die Corona-bedingten Schäden werden auf rund 16 Mio. Euro geschätzt

# die Gewerbesteuer-Ausfälle durch Corona werden vom Land zur Hälfte ausgeglichen

# der städtische Haushalt für 2020 verzeichnet eine Ergebnisverbesserung von 7,4 Mio. Euro

# das erwartete Defizit vor Aktivierung der Corona-bedingten Haushaltsbelastungen beträgt – Stand heute – rund 15 Mio. Euro

# weiterhin muss mit einem Rückgang der Gewerbesteuer von 10 Mio. Euro gerechnet werden

# einen konkreten Jahresabschluss für 2020 soll es im Mai 2021 geben

Die Anträge der Fraktionen sind größtenteils in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen worden, in denen die weitere Beratung statt findet bzw. werden mit einer Vorlage für die Ratssitzung vor der Sommerpause erneut beraten. Der Antrag zur „Gewerbeflächenentwicklung“ wurde direkt von der Verwaltung aufgegriffen.