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Anmeldung der Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2022/2023

Arnsberg. Die Anmeldungen der Schulanfänger zum Schuljahr 2022/2023 finden in der ersten November-Woche in den Grundschulen statt. Für die persönliche Anmeldung ist ein Termin erforderlich, der vorab telefonisch mit den Schulsekretariaten zu vereinbaren ist. Anmeldungen ohne vorherige Terminvereinbarungen sind leider nicht möglich.

Die Erziehungsberechtigten kommen dann gemeinsam mit ihrem Kind zum vereinbarten Termin zur Anmeldung in die Grundschule und bringen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie eine Kopie des Impfausweises ihres Kindes mit. Sofern Besonderheiten zum Sorgerecht bestehen, sind entsprechende Nachweise ebenfalls zur Anmeldung mitzubringen.

Schulpflichtig werden zum Schuljahr 2022/23 alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis einschließlich 30. September 2016 geboren wurden. Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren wurden, können frühzeitig eingeschult werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen (Schulfähigkeit). Die Anmeldung dieser Kinder findet im gleichen Zeitraum statt.

Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Die Einladung zur Schuluntersuchung erhalten die Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt.

Bei den Anmeldungen wird eine sogenannte Sprachstandsfeststellung vorgenommen: Kinder, deren Sprachkenntnisse für den Schulstart nicht ausreichend sind, können zum vorschulischen Sprachförderkurs durch die Schule verpflichtet werden, soweit sie nicht bereits in einer Kindertageseinrichtung entsprechend gefördert werden.

Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Schule der Stadt Arnsberg, Renate Hoffmann unter der Telefonnummer 02932 201-1400.