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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

Wenn Sie in Arnsberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben Sie zwei Möglichkeiten den Untersuchungsberechtigungsschein kostenfrei zu beantragen: 

 

 

gebührenfrei

  • gültiges Ausweisdokument
  • Bei der zweiten Untersuchung zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Ausbildung fortbesteht.

 

Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein, Erstuntersuchung, grüner Bogen, grünes Blatt