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Aktuelle Störung: Telefonanschlüsse nicht erreichbar

Stand: 02.07.2026

Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.

So erreichen Sie uns weiterhin:

  • Per E-Mail: Die Kommunikation per E-Mail funktioniert uneingeschränkt.
  • Online-Services: Auf unserer Homepage www.arnsberg.de finden Sie alle wichtigen Kontaktadressen sowie den direkten Zugang zu unserem Service-Portal.

Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.


mehr erfahren

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

Wenn Sie in Arnsberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben Sie zwei Möglichkeiten den Untersuchungsberechtigungsschein kostenfrei zu beantragen: 

 

 

gebührenfrei

  • gültiges Ausweisdokument
  • Bei der zweiten Untersuchung zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Ausbildung fortbesteht.

 

Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein, Erstuntersuchung, grüner Bogen, grünes Blatt