Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Bei unter 18 jährigen können die Eltern den Schein für ihre Kinder ohne Vollmacht abholen.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird kostenlos ausgestellt.
Stadtbüro
Arnsberg
stadtbuero-arnsberg
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-huesten
Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Stadtbüro
Neheim
stadtbuero-neheim
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
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Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
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nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-oeventrop
Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Bei unter 18 jährigen können die Eltern den Schein für ihre Kinder ohne Vollmacht abholen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird kostenlos ausgestellt.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Tag | |
---|---|
Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
---|---|
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Tag | |
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Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
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Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis