Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Wenn Sie in Arnsberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben Sie zwei Möglichkeiten den Untersuchungsberechtigungsschein kostenfrei zu beantragen:
Nach vorheriger Terminvereinbarung in einem unserer Stadtbüros oder
online bequem von zu Hause aus.
Jugendarbeitsschutzgesetz
gebührenfrei
Unser
Stadtbüro
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
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