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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- das Ratsinfosystem
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

 

Ummeldung

Wohnungsgeberbestätigung

Sie benötigen die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung.

Meldefrist

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in einem unserer Stadtbüros ummelden.

 


 

gebührenfrei

  • Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung ab dem 01.11.2015


Zusätzlich bei Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person:
 

  • Vollmacht
  • vollständig ausgefüllter Meldeschein
Umzug, Ummeldung, Meldeamt, Einwohnermeldeamt, meldeschein, wohnsitzänderung, wohnsitzverlegung, meldeangelegenheiten