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Teilhabe am Arbeitsmarkt

Die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen wird seit dem 01.01.2019 besonders gefördert. Möglich machte dies eine Gesetzesänderung des Sozialgesetzbuches II (§§ 16e und 16 i SGB II).

Die Fördermöglichkeiten des § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen- ist für


  • Grundsicherungsbezieher, die länger als 2 Jahre arbeitslos sind.

 

  • Fördervoraussetzung ist der Abschluss sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnisses von mind. 2 Jahren.

  • Förderdauer liegt bei maximal 2 Jahren. Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung.

  • Förderhöhe beträgt im 1. Jahr 75% und im 2. Jahr 50%.


Die weitere Förderungsmöglichkeit nach § 16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt- steht Grundsicherungsbeziehern offen,

  • die das 25. LJ. vollendet haben und in den vergangenen 7 Jahren mind. 6 Jahre entsprechende Leistungen bezogen haben. Für anerkannte Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte und Erziehende mit mind. einem minderjährigen Kind gilt ein Mindestbezug von 5 Jahren.

 

  • Fördervoraussetzung ist der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

  • Förderdauer beträgt maximal 5 Jahre. Es besteht keine Nachbeschäftigungsverpflichtung. Bis zur Erreichung der Gesamtdauer ist eine einmalige Verlängerung des Arbeitsvertrages möglich.

  • Förderhöhe beträgt im 1. und 2. jeweils 100%, im 3. Jahr 90%, im 4 Jahr 80% und im 5. Jahr 70%. Außerdem können erforderliche Kosten einer Weiterbildung bis zu 3.000€ übernommen werden.


Für beide Förderinstrumente gilt:

Sie beinhalten ein beschäftigungsbegleitende, ganzheitliche Betreuung (Coaching). Der Coach hilft bei allen anstehenden Problemen des Arbeitnehmers. Er kommt aber auch gerne auf Wunsch des Arbeitgebers.

Nähere Informationen finden Sie hier

§§ 16 e, 16 i Sozialgesetzbuch II

sozialer Arbeitsmarkt, 16i, §16i SGB II, 16e, SGB II, Zuschuss, Arbeitgeber,

Kontakt

Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.

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Arbeitgeberservice / Ausbildung
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