Gewerbezentralregisterauskunft

 

Der Antrag kann persönlich in einem der Stadtbüros gestellt werden, wenn Sie in Arnsberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind (Antrag für Privatpersonen), oder Ihr Firmensitz (Antrag für juristische Personen) in Arnsberg ist.

Nach Aussage des Bundesamtes für Justiz muss dieser Antrag persönlich im Stadtbüro beantragt werden. Eine Beantragung per Post / Mail o.ä. ist nicht mehr möglich.

NEU: Seit September 2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen. Vorraussetzung dafür ist, daß Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion haben. Zum Online-Portal des BfJ gelangen Sie hier.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich in Bonn ausgestellt.

Es dauert ca. 10-14 Tage, bis die Auskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn vorliegt.

Eine natürliche Person bzw. der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (z.B. Gesellschaft oder eine eingetragene Firma) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Falls die Auskunft direkt an eine Behörde erteilt werden soll, benötigen wir die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen).

 

13,00 Euro
Gebührenbefreiungen sind nicht möglich!
 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Auskunft über eine juristische Person: Angaben zu Rechtsform, Handelsregisternummer und Registergericht, Nachweis der Vertretungsmacht
  • Angabe des Verwendungszwecks
Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen, Gewerberegisterauskunft

Kontakt

Altes Rathaus
Raum: Erdgeschoss
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
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Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen
Marktstraße 3 (Ludgeripassage)
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
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Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen

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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Stadtbüro Neheim
Lange Wende 6a
59755 Arnsberg
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Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen
Kirchstraße 47
59823 Arnsberg
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis