Gewerbezentralregisterauskunft

 

Der Antrag ist persönlich in einem der Stadtbüros zu stellen, wenn Sie in Arnsberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind (Antrag für Privatpersonen), oder Ihr Firmensitz (Antrag für juristische Personen) in Arnsberg ist.

Eine Beantragung per Post o. Mail ist nicht möglich.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich in Bonn ausgestellt.

Es dauert ca. 10-14 Tage, bis die Auskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn vorliegt.

Eine natürliche Person bzw. der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (z.B. Gesellschaft oder eine eingetragene Firma) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Falls die Auskunft direkt an eine Behörde versandt werden soll, benötigen wir die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen).

 

13,00 Euro
Gebührenbefreiungen sind nicht möglich!
 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Auskunft über eine juristische Person: Angaben zu Rechtsform, Handelsregisternummer und Registergericht, Nachweis der Vertretungsmacht
  • Angabe des Verwendungszwecks
Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen, Gewerberegisterauskunft