Führungszeugnis

Antrag in den Stadtbüros

Wenn Sie in Arnsberg gemeldet sind, können Sie das Führungszeugnis persönlich in den Stadtbüros beantragen.

Da ein Führungszeugnis sensible Daten enthalten kann, darf der Antrag nur vom Betroffenen selbst oder seinem gesetzlichem Vertreter gestellt werden. Ein Bevollmächtigter darf den Antrag nicht für Sie stellen.

Antrag online

Wenn Sie den neuen Personalausweis, bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID Funktion haben, können Sie das Führunsgzeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen.

Wie einfach der Onlineantrag funktioniert, können Sie auf dem Flyer im Infobereich dieser Seite nachlesen.

Hier gelangen Sie zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

FAQ Führungszeugnis

Häufige Fragen rund um das Führungszeugnis werden auf der Internetseite des BfJ beantwortet.

Es gibt verschiedene Führungszeugnisse

 

  • Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart "N")
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart "O")
  • Übersendung an das Amtsgericht zur vorherigen Einsichtnahme (Belegart "P")
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Europäisches Führungszeugnis (ab dem 31.08.2018 für alle mit einer europäischen Staatsangehörigkeit, keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen Führungszeugnis und Europäischem Führungszeugnis)

Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung darauf hin, welches Führungszeugnis Sie benötigen.


Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen

 

  • 13,00 €

 

Gebührenbefreiung ist mit Nachweis möglich

Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

  • bei Mittellosigkeit (Empfänger von ALG II, Sozialhilfeleistungen)
  • bei besonderem Verwendungszweck (Eherenamt, gemeinnützige und unentgeltliche Tätigkeit)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Behördenanschrift und Aktenzeichen / Verwendungszweck (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Nachweis für ein erweitertes Führungszeugnis (Schreiben der anfordernden Stelle)
  • ggfls. Nachweis zur Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsbescheid, Schreiben bzgl. Ehrenamt usw.)

Polizeiliches Führungszeugnis, Führungszeugnis, Erweitertes Führungszeugnis, führungszeugnis beantragen

Kontakt

Altes Rathaus
Raum: Erdgeschoss
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
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Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen
Marktstraße 3 (Ludgeripassage)
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen

>>> Online-Termin vereinbaren

Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Stadtbüro Neheim
Lange Wende 6a
59755 Arnsberg
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Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen
Kirchstraße 47
59823 Arnsberg
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Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
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Freitag:geschlossen
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis