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Wenn Sie in Arnsberg gemeldet sind, können Sie das Führungszeugnis persönlich in den Stadtbüros beantragen.
Da ein Führungszeugnis sensible Daten enthalten kann, darf der Antrag nur vom Betroffenen selbst oder seinem gesetzlichem Vertreter gestellt werden. Ein Bevollmächtigter darf den Antrag nicht für Sie stellen.
Wenn Sie den neuen Personalausweis, bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID Funktion haben, können Sie das Führunsgzeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen.
Wie einfach der Onlineantrag funktioniert, können Sie auf dem Flyer im Infobereich dieser Seite nachlesen.
Hier gelangen Sie zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
Häufige Fragen rund um das Führungszeugnis werden auf der Internetseite des BfJ beantwortet.
Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung darauf hin, welches Führungszeugnis Sie benötigen.
Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Unser
Stadtbüro
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Da ein Führungszeugnis sensible Daten enthalten kann, darf der Antrag nur vom Betroffenen selbst oder seinem gesetzlichem Vertreter gestellt werden. Ein Bevollmächtigter darf den Antrag nicht für Sie stellen.
Wenn Sie den neuen Personalausweis, bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID Funktion haben, können Sie das Führunsgzeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen.
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Häufige Fragen rund um das Führungszeugnis werden auf der Internetseite des BfJ beantwortet.
Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung darauf hin, welches Führungszeugnis Sie benötigen.
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