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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Führungszeugnis

Antrag in den Stadtbüros

Wenn Sie in Arnsberg gemeldet sind, können Sie das Führungszeugnis persönlich in den Stadtbüros beantragen.

Da ein Führungszeugnis sensible Daten enthalten kann, darf der Antrag nur vom Betroffenen selbst oder seinem gesetzlichem Vertreter gestellt werden. Ein Bevollmächtigter darf den Antrag nicht für Sie stellen.

Antrag online

Wenn Sie den neuen Personalausweis, bzw. den elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID Funktion haben, können Sie das Führunsgzeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen.

Wie einfach der Onlineantrag funktioniert, können Sie auf dem Flyer im Infobereich dieser Seite nachlesen.

Hier gelangen Sie zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

FAQ Führungszeugnis

Häufige Fragen rund um das Führungszeugnis werden auf der Internetseite des BfJ beantwortet.

Es gibt verschiedene Führungszeugnisse

 

  • Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart "N")
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart "O")
  • Übersendung an das Amtsgericht zur vorherigen Einsichtnahme (Belegart "P")
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Europäisches Führungszeugnis (ab dem 31.08.2018 für alle mit einer europäischen Staatsangehörigkeit, keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen Führungszeugnis und Europäischem Führungszeugnis)

Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung darauf hin, welches Führungszeugnis Sie benötigen.


Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen

 

  • 13,00 €

 

Gebührenbefreiung ist mit Nachweis möglich

Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

  • bei Mittellosigkeit (Empfänger von ALG II, Sozialhilfeleistungen)
  • bei besonderem Verwendungszweck (Eherenamt, gemeinnützige und unentgeltliche Tätigkeit)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Behördenanschrift und Aktenzeichen / Verwendungszweck (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Nachweis für ein erweitertes Führungszeugnis (Schreiben der anfordernden Stelle)
  • ggfls. Nachweis zur Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsbescheid, Schreiben bzgl. Ehrenamt usw.)

Polizeiliches Führungszeugnis, Führungszeugnis, Erweitertes Führungszeugnis, führungszeugnis beantragen