Abgemeldete Fahrzeuge /Schrottfahrzeuge

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum oder in der freien Landschaft abgestellt werden.

Autowracks, Autoreifen etc. gehören nicht in Flußläufe, Waldschonungen und Baggerlöcher. Dem Eigentümer drohen hohe Geldbußen.

Unter der Rubrik „Autoverwertung“ finden Sie in den „Gelben Seiten“ Entsorgungsmöglichkeiten.

Schrottfahrzeug, Abfallauto, Schrottauto, abgemeldete autos, abgemeldete fahrzeuge

Kontakt

Weber

Nebenstelle Rathausplatz 2
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Dienstag:08:00-12:00 Uhr
Mittwoch:08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag:08:00-12:00 Uhr
Freitag:08:00-12:00 Uhr