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Aktuelle Störung: Telefonanschlüsse nicht erreichbar

Stand: 03.07.2026

Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.

So erreichen Sie uns weiterhin:

  • Per E-Mail: Die Kommunikation per E-Mail funktioniert uneingeschränkt.
  • Online-Services: Auf unserer Homepage www.arnsberg.de finden Sie alle wichtigen Kontaktadressen sowie den direkten Zugang zu unserem Service-Portal.

Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.


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Radweglückenschluss zwischen
Arnsberg-Müschede und Sundern-Reigern

B229: Radweglückenschluss in Vorbereitung

Arnsberg (straßen.nrw). Der Radwegneubau parallel geführt zur B229 rückt weiter in den Fokus.

Der Lückenschluss, der auf Länge von rund zwei Kilometern geplant ist, wird weiter zum möglichen Bau vorangebracht. Bislang konnte der Radwegneubau nicht realisiert werden, da es bei den zwei unterschiedlichen untersuchten Radwegeführungen – parallel zur Bundesstraße und im Bereich der Röhrtalbahn – Hindernisse wie die Vereinbarkeit mit vorhandenen Schutzgebieten, dem Grunderwerb oder auch Nutzungskonflikte (Reaktivierung der Röhrtalbahn) gab.

 

Auf Initiative und in Zusammenarbeit mit der Stadt Arnsberg wurde nun eine weitere Radwegs-Trasse konzipiert. Gleichzeitig konnten bereits erste Grunderwerbsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Somit stellt die Stadt bereits einige der erforderlichen Erwerbsflächen zur Verfügung. Im August 2022 wurde ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung beauftragt. Im Dezember 2022 wurde ein weiteres Ingenieurbüro mit der, als notwendig erachteten, Baugrunduntersuchung betraut. „Aktuell gehen wir davon aus, dass die Entwurfsplanung des Radweges in der zweiten Jahreshälfte vorliegt“, erklärt Jan-Martin Loske, Radverkehrsbeauftragter der Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift. Im weiteren Verlauf müssen die vorliegenden Planungen mit den Erkenntnissen aus dem Baugrundgutachten und den umweltfachlichen Aspekten des Bauvorhabens geprüft und bewertet sowie weitere Grunderwerbsverhandlungen geführt werden. Erst wenn das Baurecht vorliegt, kann die Ausführungsplanung für den Bau des neuen Radweges angegangen werden.

 

Text: Pressemitteilung Straßen.NRW vom 13.02.2023

 

Weitere Informationen zum Projekt sowie Ansprechpersonen finden Sie hier auf der Internetpräsenz von Straßen.NRW.


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