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Da Lärm belastend wirken kann, stellt er ab einem gewissen Level ein Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Aus diesem Grund hat die Europäische Union die sogenannte „Umgebungslärmrichtlinie" verabschiedet. Dabei werden in einem europaweit einheitlichen Berechnungsverfahren mit einer Lärmkartierung alle 5 Jahre lokale Lärmbelastungen ermittelt. Mithilfe von Lärmaktionsplänen sollen anschließend Maßnahmen dargestellt werden, mit denen der Lärm gemindert werden kann.

Lärmkarten

Für die Stadt Arnsberg bedeutet das: Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für das Stadtgebiet Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen - also Bundesautobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr - erstellt. Zuletzt wurden im Juli 2023 neue Lärmkarten (4. Stufe) veröffentlicht. Berücksichtigt werden hier u.a. Verkehrsdaten aus dem Jahr 2022.

Die Lärmkarten sind hier veröffentlicht:

Der Karteninhalt ist grundsätzlich identisch. Unterschiedliche Darstellungen sind systembedingt. Die Lärmkarten zeigen die Lärmsituation für den Straßenverkehr. Sie beziehen sich auf den 24-Stunden-Tageszeitraum oder den 8-Stunden Nachtzeitraum. Die Karten bestehen aus graphischen Darstellungen der Lärmsituation mit Isophonen-Bändern für die Lärmpegel in 5 dB Schritten.

Seit 2022 werden Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten aus Vorjahren vergleichbar. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Personen ausgewiesen - obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich änderte. 

Lärmaktionsplan

Auf Basis der neuen Lärmkartierung hat die Stadt Arnsberg einen neuen Lärmaktionsplan (4. Stufe) aufzustellen. Die Umgebungslärmrichtlinie selbst gibt keine Grenz- oder Richtwerte für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes vor. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung konkreter Maßnahmen entsteht durch die Aktionspläne nicht. Maßnahmen müssen zudem im Einvernehmen mit dem jeweiligen Straßenbaulastträgern durchgeführt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung (4. Stufe) wurde vom 04.12.2023 bis zum 08.01.2024 eine 1. Öffentlichkeitsbeteiligung über die Beteiligungsplattform der Stadt Arnsberg durchgeführt. 


Zuletzt wurde auf Grundlage der Kartierung des Jahres 2018 ein Lärmaktionsplan (3. Stufe) von der Stadt Arnsberg beschlossen.

Beschlussfassung zur Lärmaktionsplanung (3. Stufe)

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Arnsberg hat am 01.12.2022 den Lärmaktionsplan (3. Stufe) beschlossen. Zur Lärmreduzierung enthält dieser insbesondere Prüfaufträge zur Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Weitere Dokumente



Weitere Informationen sind auf dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.