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Mobil telefonieren
Fast jeder Einwohner Deutschlands hat –statistisch gesehen- ein Mobiltelefon. Das Mobiltelefonieren ist im privaten und geschäftlichen Bereich selbstverständlich.

Risiken in der Streitdiskussion
In der Mobilfunktechnik wird mit hochfrequenten, elektromagnetischen Feldern gearbeitet. Es gibt Menschen, die sich durch diese Felder in ihrer Gesundheit bedroht fühlen. Mangelndes Wissen über die Wirkung auf Mensch und Umwelt können diese Ängste erzeugen und schüren.

Thermische und athermische Wirkung
Hochfreuquente Strahlung wird vom menschlichen Körper aufgenommen und führt dort ab einer gewissen Stärke zur Erwärmung des Körpergewebes, man spricht von einem thermischen Effekt. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist es ausgeschlossen, dass die zusätzliche Erwärmung des Körpers oder einzelner Körperbereiche mehr als ein Grad Celsius erreicht. Eine thermische Schädigung gilt damit als ausgeschlossen. Neben diesen wissenschaftlich nachgewiesenen und allgemein anerkannten thermischen Wirkungen werden die athermischen Effekte (z.B. Befindlichkeitsstörungen, wie Kopfschmerzen, Verhaltensänderungen bei Menschen und Tieren, biochemische Veränderungen im Gehirn, Förderung der Tumorbildung, Veränderung des Erbgutes) kontrovers diskutiert. Nach Auswertung der bisherigen Erkenntnisse halten die Bundesregierung und das Bundesamt für Strahlenschutz eine Absenkung der Grenzwerte für nicht erforderlich.

Grenzwert und Vorsorge
Die Mobilfunksendeanlagen müssen in Deutschland den Anforderungen des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen entsprechen. Des weiteren müssen sie die materiellen Anforderungen der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BImSchV) einhalten. Die Bundesnetzagentur überprüft für jede Mobilfunksendeanlage die standortbezogenen Sicherheitsabstände und berücksichtigt viele Daten der Umgebung. Bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände (in der Regel wenige Meter) sind nach Aussage der Bundesregierung und des Bundesamtes für Strahlenschutz keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten.

Baugenehmigungen
Für die Errichtung eines freistehenden Mastes für Mobilfunksendeanlagen ist ab einer Höhenentwicklung von zehn Meter immer eine Baugenehmigung erforderlich (§ 65 Abs. 1 Nr. 18 BauO NRW). Die überwiegende Zahl der Masten ist kleiner als zehn Meter und somit baurechtlich genehmigungsfrei. Dies gilt auch für die mit der Montage einer Antennenanlage auf einem bestehenden Gebäude verbundene Nutzungsänderung (z. B. Mobilfunkantenne auf Wohngebäude). Mobilfunkanlagen sind grundsätzlich in allen Baugebieten zulässig -in reinen Wohngebieten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. dann, wenn sie als Nebenanlage der Versorgung des jeweiligen Gebietes dienen. Andernfalls sind die Voraussetzungen für eine Befreiung zu prüfen. In allgemeinen Wohngebieten können Mobilfunkanlagen als nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden.

Abstimmung in der Standortplanung
Um die Abstimmung zwischen Kommunen und Mobilfunknetzbetreibern beim Ausbau der Mobilfunknetze weiter zu verbessern, haben die kommunalen Spitzenverbände und die Netzbetreiber gemeinsame Empfehlungen erarbeitet. Darin enthalten sind Leitlinien für die Standortauswahl. Die Standortplanung wird in der Regel in einem zweistufigen Verfahren in enger Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Mobilfunkanlagen auf städt. Grundstücken Die Genehmigung zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Grundstücken und Gebäuden erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der "Leitlinien für die Standortauswahl von Sendeanlagen in Arnsberg". Unter dem Aspekt der besonderen Gesundheitsvorsorge z.B. für Kinder wird zunächst bis zur Novellierung der 26. BImSchV auf die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf städtischen Gebäuden für Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen verzichtet."

Engmaschige Netzstruktur hilft
Moderne Mobilfunknetze bestehen aus wabenartig vernetzten Funkzellen, mit je einer Sende- und Empfangsstation (Basisstation). Das Handy gibt das Signal in Form elektromagnetischer Wellen an die nächstgelegene Basisstation weiter. Die Leistungen der Sendeanlagen werden durch die Größe der Funkzellen und die Anzahl der Personen, die gleichzeitig telefonieren, festgelegt. Eine engmaschige Netzstruktur hilft, die elektromagnetische Feldstärke zu verringern. Durch mehr Sendeanlagen wird eine schnelle und bessere Verbindung zwischen Handy und Sendemast ermöglicht. Die insbesondere vom Handy ausgehende Strahlung wird dadurch reduziert.

Mobilfunkstandorte in Arnsberg
Im Februar 2007 gibt es im Stadtgebiet Arnsberg 50 Mobilfunkstandorte. Die genauen Standorte sind im Internet dargestellt unter

Risiko Mobiltelefon (?)
Handys sind mobile Sendestationen. Im Gegensatz zur Mobilfunkantenne der Basisstation erfolgt die Hochfrequenzabstrahlung des Handys körpernah, die einwirkende Energiemenge ist dadurch weitaus größer. Die Energiemenge eines fünfminütigen Handygespräches entspricht der Energiemenge, die in fünfzig Meter Entfernung von einer Basisstation über vierundzwanzig Stunden hinweg einwirkt. Die vom Mobiltelefon abgestrahlte Energie wird vom Körper in Wärme umgewandelt und als sogenannte spezifische Absorptionsrate (SAR) bestimmt. In Deutschland ist die SAR begrenzt, um die Handynutzer vor Gesundheitsgefahren zu schützen.

Tipps zum Umgang mit dem Handy

  • Möglichst wenig mit dem Handy telefonieren, besonders Kinder und Jugendliche.

  • Nur kurze Telefonate führen.

  • Bei schlechten Empfang möglichst nicht telefonieren.
  • Das Handy erst nach abgeschlossenem Verbindungsaufbau ans Ohr führen.
  • Die eingebaute Antenne nicht mit der Hand verdecken.
  • Eine SMS verschicken statt telefonieren.
  • In Fahrzeugen Freisprechanlagen mit Außenantennen verwenden.
  • Headsets ohne integrierte Antenne verwenden.
  • Nur strahlungsarme Handys kaufen.
    Infos: http://www.handywerte.de/