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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Immobilienangebot der Stadt Arnsberg

Baulandpotentiale und Grundstücke

Mit diesem Immobilienportal erweitert die Stadt Arnsberg ihren Service im Bereich "Bauen und Wohnen" um eigene, zum Verkauf anstehende städtische Grundstücke im Rahmen der jeweils gültigen Veräußerungsrichtlinien. Auf den folgenden Seiten finden Sie

  • Wohnbaugrundstücke zur Errichtung eines Eigenheims,
  • Angebote aus dem Bereich des bebauten Grundbesitzes und
  • gewerbliche Immobilien für Unternehmerinnen und Unternehmer.


Für Fragen, Anregungen und Wünsche für die Bereiche "Wohnbaugrundstücke" und "bebauter Grundbesitz" können Sie Kontakt aufnehmen zum Grundstücksmanagement der untenstehenden Ansprechpersonen.

 

Für den Bereich der gewerblichen Immobilien umfasst das Angebot unbebaute Industrie- und Gewerbeflächen, bebaute Industrie- und Gewerbeimmobilien, Büroflächen sowie Einzelhandelsflächen.

Da derzeit noch nicht alle Immobilienangebote online sind, wenden Sie sich zu diesem Angebot mit Ihren Fragen, Anregungen oder Wünschen gerne an die Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH (wfa) der untenstehenden Ansprechperon.


GIS:

Dienst aktivieren und der Datenübertragung an GIS zustimmen. Informationen zum Datenschutz und dem Widerruf der Freigabe finden Sie hier: Datenschutzerklärung


Richtlinien Familenförderung

Neue Richtlinien für den Verkauf unbebauter Wohnbaugrundstücke

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Arnsberg hat am 05.12.2007 neue Vergaberichtlinien für den Verkauf unbebauter Wohnbaugrundstücke beschlossen. Neu ist, das unbebaute Wohnbaugrundstücke für die Errichtung von Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern grundsätzlich in der Reihenfolge der Anträge verkauft werden. Dabei werden soziale Belange hinreichend berücksichtigt. Familien sowie Alleinerziehende mit 1 oder mehr Kindern erhalten einen Kaufpreisnachlass in Höhe von 2.000,00 € pro Kind. Für jeden weiteren Nachwuchs erhalten Familien bis 2 Jahre nach Vertragsabschluss einen Kaufpreisnachlass in Höhe von 2.000,00 € pro Kind. Als Kinder gelten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die dem Haushalt angehören.
Bei der Vergabe eines Wohnbaugrundstückes im Erbbaurecht erfolgt der Preisnachlass durch eine Verrechnung mit den Erbbauzinsen.
Familien mit Eigentum erhalten keinen Nachlass. Die Verwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Bewerbern mit einer Eigentumswohnung ein Nachlass gewährt wird.
Weiterhin unterstützt die Stadt Arnsberg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale energiebewusste Bauvorhaben. Bauinteressenten erhalten einen kostenlosen Beratungsgutschein zum Thema "Baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Einsatz regenerativer Energien und Stromsparen" bei der Verbraucherzentrale NRW e. V., Beratungsstelle Arnsberg, Burgstraße 5, 59755 Arnsberg.
Durch die Änderung der Vergaberichtlinien mit Einführung der Preisnachlässe für Familien mit Kindern wird das städtische Immobilienangebot deutlich attraktiver. Die Stadt Arnsberg wird als familienfreundliche Stadt besonders die neuen Baugebiete Müschede-Limberg II und Holzen-Lürblick besser vermarkten können. Die Stadt Arnsberg leistet damit einen weiteren Beitrag zum "Bündnis für Familien".

Ansprechpersonen