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Einzelhandel

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Konzepten:

Ausführlicheres zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept Arnsberg finden Sie weiter untenstehend.

Hier gelangen Sie zu den Seiten des REHK | Regionales Einzelhandelskonzept.


Einzelhandels- und Zentrenkonzept


Seit der letzten Aktualisierung aus dem Jahr 2009 sind sowohl auf der gesetzlichen Ebene - u. a. durch das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans NRW 2017 - als auch in der Struktur des örtlichen Einzelhandels Veränderungen eingetreten.
Der generelle Strukturwandel im Einzelhandel, der u. a. auch durch steigende Umsätze des Onlinehandels zum Ausdruck kommt, hat ebenso Auswirkungen auf das konkrete Einzelhandelsgefüge der Stadt Arnsberg.
Dies machte eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes notwendig.


Mit der Bearbeitung wurde das Büro Junker + Kruse, Dortmund beauftragt.

Der Erarbeitungsprozess erfolgte mit externer Unterstützung durch die IHK Arnsberg–Hellweg, den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e.V. und die Bezirksregierung Arnsberg. Die politischen Gremien und die Werbegemeinschaften der Stadtteile wurden durch Informationsveranstaltungen eingebunden. Schließlich erfolgte noch im Frühjahr 2020 eine öffentliche Auslegung.
Am 24.06.2020 beschloss der Rat der Stadt Arnsberg die Fortschreibung als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGG.


Das Konzept dient sowohl Verwaltung und Politik, aber auch den örtlichen Unternehmern als Standortbestimmung und Orientierungsleitfaden für anstehende Entscheidungen.

Es bildet aber auch die rechtlich notwendige Begründungsbasis für die einzelhandelsbezogene Aufstellung von Bebauungsplänen.


Die folgenden Ziele sollen mit dem Konzept erreicht werden:

 

  • Sicherung der landesplanerischen Versorgungsfunktion Arnsbergs als Mittelzentrum
  • Sicherung und Stärkung der Arnsberger Zentren
  • Sicherung der Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche
  • Sicherung und Ausbau einer möglichst flächendeckenden und wohnortnahen Grundversorgung
  • Zentrenverträgliche Weiterentwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe

Das Einzelhandelskonzept trifft folgende Festlegungen:

  1. Abgrenzung und Hierachiesierung der Zentralen Versorgungsbereiche
    Mehr Infos: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Arnsberg 2020, S. 105 – 124
  2. Integrierte, solitäre Standorte der Nahversorgung
    Mehr Infos: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Arnsberg 2020, S. 134 - 138
  3. Sonderstandort des Einzelhandels
    Mehr Infos: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Arnsberg 2020, S. 124 - 134
  4. Arnsberger Sortimentsliste, die die Zentren-/ Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt
    Mehr Infos: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Arnsberg 2020, S. 139 ff

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