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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

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- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung ist eine körperliche, sexuelle, seelische Mißhandlung oder Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen.

Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.

Diese Aufgabe obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Er beruft in diesem Fall das § 8a-Team ein. Es ist besetzt mit der fallführenden Fachkraft, eventuell deren Vertretung, der insoweit erfahrenen Fachkraft des Jugendamtes, der Fachdienstleitung und eventuell weiterer beteiligter Personen aus Kindergarten, Schule, offener Ganztagsbetreuung, Jugendhilfeträgern etc.

Im Falle einer Kindeswohlgefährung:


Informationen für Fachkräfte

Sind Sie eine Fachkraft (Erzieher:in, Lehrer:in, Fachkraft im Gesundheitswesen (Ärzt:in, Hebamme etc.), Kindertagespflegeperson, Sportleiter:in etc.) und haben den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, dann nutzen Sie bitte einen dieser Gefährdungseinschätzungsbögen und/oder die Möglichkeit der 8b-Beratung: