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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

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Sie haben Interesse an einer wundervollen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Sie möchten:

  • Kinder betreuen und sie in ihrer Entwicklung unterstützen und in einer besonderen Phase ihres Lebens begleiten?

  • Eltern im Hinblick auf die Vereinbarung von Familie und Beruf unterstützen?

  • Auf selbstständiger Basis tätig sein und Ihren beruflichen Alltag selbst gestalten?

Voraussetzungen

  • Einfühlungsvermögen und Freude an der Betreuung von (Klein-) Kindern

  • Persönliche und räumliche Eignung

  • Besuch eines Qualifizierungskurses

Wir bieten Ihnen im Rahmen unseres "Aktionsprogramms Tagespflege Arnsberg unterstützt Sie":


  • Grundeinkommen

Sie wissen nicht, wie Sie die ersten Monate Ihrer Kindertagespflegetätigkeit mit geringerem Einkommen schaffen sollen? Wir helfen Ihnen, indem wir Ihren Verdienst auf 1.000,-€ monatlich in den ersten sechs Monaten Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufstocken. Im Gegenzug garantieren Sie uns im Anschluss insgesamt 18 Monate eine Kindertagespflegetätigkeit in unserer Stadt mit mindestens 3 angestrebten Betreuungsverträgen.

  • Mietkostenzuschuss

Sie können oder wollen nicht in Ihrer eigenen Wohnung als Kindertagespflegeperson arbeiten? Kein Problem, dann suchen Sie sich eine passende Wohnung für die Arbeit. Denn, wenn Sie externe Räumlichkeiten für Ihre Tagespflegetätigkeit anmieten, können Sie von der Stadt Arnsberg insgesamt bis zu 367,50 € als Einzeltagespflege oder bis zu 525 € für eine Großtagespflegestelle als Mietkostenzuschuss erhalten. Der Mietkostenzuschuss wird nur für die Dauer Ihrer Kindertagespflegetätigkeit gewährt und maximal für die Dauer von 12 Monaten. Danach müssen Sie wieder auf sich aufmerksam machen.

  • Kautionsdarlehen

Sie haben nicht ausreichend Erspartes zur Direktzahlung der Mietkaution? Dann sprechen Sie uns an, denn wir bieten Ihnen bei Anmietung neuer Räumlichkeiten für Ihre Kindertagespflegetätigkeit auch ein Kautionsdarlehen an. Die Rückzahlung vereinbaren wir individuell, doch grundsätzlich gilt für Berufseinsteiger in der Kindertagespflege: Sie müssen erst ab dem 7. Berufsmonat als Kindertagespflegeperson mit der Rückzahlung beginnen. Zudem sollte die Rückzahlung in der Regel innerhalb von 12 Monaten abgewickelt werden.

  • Qualifizierungskostenübernahme

Sie wollen als Kindertagespflegeperson tätig werden oder sich weiter qualifizieren? Wir übernehmen die Kosten für die Qualifikation, wenn Sie persönlich geeignet sind.

Im Gegenzug garantieren Sie uns im Anschluss insgesamt 18 Monate eine Kindertagespflegetätigkeit in unserer Stadt mit mindestens 3 angestrebten Betreuungsverträgen.

Unser Aktionsprogramm ist bis zum 31.12.2023 befristet.

Das Team der Fachberatung informiert und berät Sie gerne.