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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Die Vormundschaft

Das Jugendamt wird Vormund eines minderjährigen Kindes oder Jugendlichen, wenn


- eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist und die elterliche Sorge entzogen wurde
  bzw. der Elternteil an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist oder
- die, nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter ihr Kind nicht selbst vertreten kann, weil sie noch minderjährig ist oder
- die, nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter stirbt und sie die alleinige elterliche Sorge hatte oder
- die elterliche Sorge im Adoptionsverfahren infolge der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption des Kindes durch Adoptiveltern ruht.