Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe zur systematischen und zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe. Gesetzlich ist die Jugendhilfeplanung im § 80 SGB VIII verankert.
Zielsetzung ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und bedarfsgerechte Angebote und Strukturen ausreichend und rechtzeitig bereitzustellen.
Die strategische Jugendhilfeplanung bereitet gesamtstädtische und kleinräumige Daten zur Steuerungsunterstützung auf, analysiert und bewertet die Datengrundlage und bereitet relevante Planungsansätze vor. Planungsprozesse werden durch die Jugendhilfeplanung organisiert und moderiert, mit der Zielsetzung, effektiv, zielgerichtet, beteiligungsorientiert und methodisch angemessen zu verlaufen. Die Angebotsstrukturen der Jugendhilfe sind fachlich und politisch auszuhandeln.
Grundsätzlich gilt, dass Jugendhilfeplanung nur wirksam ist, wenn die Planung als partizipativer Prozess verstanden wird. Es werden gemeinsam mit Kooperationspartner:innen und unter Beteiligung der Adressat:innen Planungsprozesse realisiert.
Nach § 80 Abs. 1 SGB VIII gilt für die Jugendhilfeplanung:
Ziele der Jugendhilfeplanung des Arnsberger Jugendamtes sind: