Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe zur systematischen und zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe. Gesetzlich ist die Jugendhilfeplanung im § 80 SGB VIII verankert.
Zielsetzung ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und bedarfsgerechte Angebote und Strukturen ausreichend und rechtzeitig bereitzustellen.
Die strategische Jugendhilfeplanung bereitet gesamtstädtische und kleinräumige Daten zur Steuerungsunterstützung auf, analysiert und bewertet die Datengrundlage und bereitet relevante Planungsansätze vor. Planungsprozesse werden durch die Jugendhilfeplanung organisiert und moderiert, mit der Zielsetzung, effektiv, zielgerichtet, beteiligungsorientiert und methodisch angemessen zu verlaufen. Die Angebotsstrukturen der Jugendhilfe sind fachlich und politisch auszuhandeln.
Grundsätzlich gilt, dass Jugendhilfeplanung nur wirksam ist, wenn die Planung als partizipativer Prozess verstanden wird. Es werden gemeinsam mit Kooperationspartner:innen und unter Beteiligung der Adressat:innen Planungsprozesse realisiert.
Nach § 80 Abs. 1 SGB VIII gilt für die Jugendhilfeplanung:
Ziele der Jugendhilfeplanung des Arnsberger Jugendamtes sind:
Was sichtbar ist, bekommt Aufmerksamkeit.
Doch vieles, was soziale Wirkung entfaltet, beginnt im Hintergrund: mit Analyse, Planung und strategischem Denken.
In unserem Fachbereich leisten wir genau das:
Wir schaffen die Grundlagen, auf denen operative Hilfen aufbauen können. Wir analysieren Daten, identifizieren Bedarfe, entwickeln Konzepte und machen soziale Entwicklungen sichtbar. Unsere Arbeit ist nicht immer greifbar – aber sie ist entscheidend.
Diese Broschüre zeigt, was unsere Fachstellen leisten, welche Themen wir bewegen und welchen Beitrag wir dazu leisten,dass Ressourcen sinnvoll eingesetzt und soziale Angebote passgenau gestaltet werden können.
Denn: Wirkung braucht Planung!