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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

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- der Veranstaltungskalender
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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Solange Sie noch selbst bestimmen können, welche Untersuchungen, Behandlung oder Pflege Sie wünschen oder nicht wünschen, ist Ihre Entscheidung in Form einer Patientenverfügung für den Arzt verbindlich. Er darf gegen Ihren Willen keine Maßnahmen treffen.

Sie legen also mit einer Patientenverfügung im voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen bei einer Erkrankung ergriffen werden sollen, welche gar nicht in Betracht kommen, falls Sie sich nicht mehr äußern können.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Behandlungswünsche formulieren:

   - einmal Wunsch auf Behandlungsverzicht (z.B. keine Wiederbelebung)
   - zum anderen der Wunsch auf Behandlungsfortführung im Sinne ganzheitlicher Sterbebegleitung / Palliativmedizin

Aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen ist ein rechtwidriges strafbares Tötungsdelikt. Sie wird bei einer dahingehend lautenden Patientenverfügung nicht geleistet werden.

Nehmen Sie zum Inhalt Ihrer Patientenverfügung bitte die Beratung Ihres Arztes in Anspruch.