Nach oben springen Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen Zur Suche springen

Offener Ganztag in Grundschulen

Wandel zur Schule als ganzheitlicher Lern- und Lebensraum

Mit Inkrafttreten des gesetzlichen Anspruchs für Primarschüler auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem 1. August 2026 steht die Stadt Arnsberg als Schulträgerin in der Verantwortung, eine ganztägige verlässliche und qualitätsvolle Betreuung flächendeckend sicherzustellen. 

In Vorbereitung darauf hatte die Stadt Arnsberg einen Dialog- und Arbeitsprozess zur engen Zusammenarbeit aller Beteiligten angestoßen, der seitdem die Basis für eine gelingende Ganztagsentwicklung ist. Mit dem im Jahr 2023 etablierten Projekt „OGS-Arnsberg im Wandel“ und seinen mehrfach im Jahr tagenden Steuerungsgruppen wurde ein starkes Fundament gelegt, um den gesetzlichen Anspruch ab dem 01.08.2026 nicht nur zu erfüllen, sondern auch pädagogisch hochwertige und bedarfsgerechte Angebote für die Grundschulkinder in Arnsberg bereit stellen zu können.

Gemeinsam mit Schulen, Trägern und Fachberaterinnen des Landesjugendamtes Westfalen (LWL) arbeitet die Verwaltung seitdem intensiv an der Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschulen (OGS). 

Mit dem neuen Rechtsanspruch haben Eltern der Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/27 Anspruch auf einen Platz in einer Offenen Ganztagsschule (OGS), wenn Sie es wünschen. Danach erfolgt die stufenweise Erweiterung.

Das Angebot umfasst in der Regel:

  • Betreuung an Unterrichtstagen bis 16:00 Uhr,
  • Unterstützung bei Hausaufgaben und Lernen,
  • Freizeit-, Spiel- und Sportangebote,
  • sowie ein pädagogisch begleitetes Mittagessen.

Stufenweiser Ausbau des Rechtsanspruchs:

  • Ab Schuljahr 2026/2027: Anspruch für alle Grundschulkinder der 1. Klasse,
  • Ab Schuljahr 2027/2028: Anspruch für die 1. und 2. Klasse,
  • Ab Schuljahr 2028/2029: Anspruch für die 1. bis 3. Klasse,
  • Ab Schuljahr 2029/2030: Anspruch für alle Grundschulkinder der 1. bis 4. Klasse. 
  • Verlässliche Betreuung und bessere Planbarkeit des Familienalltag
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Ganzheitliche Förderung von Kindern in Bildung, Bewegung und sozialem Miteinander
  • Gleiche Chancen für alle Kinder – unabhängig von Herkunft und Lebenssituation

Gemeinsam mit Schulen, Trägern und Fachberaterinnen des Landesjugendamtes Westfalen (LWL) arbeitet die Verwaltung intensiv an der Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschulen (OGS). 

Eltern werden rechtzeitig über Anmeldefristen, Betreuungszeiten und Kostenregelungen informiert.

Bitte beachten Sie:

  • die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr verbindlich,
  • eine Abmeldungen ist im laufenden Schuljahr grundsätzlich nicht möglich,
  • die Teilnahme ist an allen Unterrichtstagen bis 16 Uhr grundsätzlich verpflichtend,
  • Informationen zu Anmeldeverfahren und Betreuungsstandorten werden auf dieser Website regelmäßig aktualisiert.

Herr Philipp Schulte

Frau Simone Schüttler