Restabfälle können nicht über Systeme der Wiederverwertung, z.B. Glascontainer, Altpapiertonne und Gelber Sack entsorgt werden.
Das gehört in die graue Tonne:
- Glühbirnen & Fensterglas
- Hygieneartikel
- kalte Asche
- Knochen
- Porzellan & Steingut (Teller, Schüsseln, Übertöpfe, etc.)
- Staubsaugerbeutel
- Straßenkehricht
- Nichtverpackungskunststoffe wie z.B. Bilderrahmen, Aktenordner, Spielzeug, Kabel,
Plastikeimer und -schüsseln.
Das gehört nicht in die graue Tonne:
- Bauschutt wie z.B. Beton, Pflastersteine, Steinplatten, Fliesen, Laminat oder Parkett
- Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Batterien o.Ä.
Restabfallbehälter, bei denen eine falsche Befüllung festgestellt wird, werden nicht geleert.
Ist eine Restmülltonne zu schwer, wird diese ebenfalls nicht abgeholt, da dies zu Beschädigungen, der Behälter und des Abfallsammelfahrzeuges führen kann.
Sie haben einmal mehr Restmüll als in die graue Tonne passt?
Sollten einmal größere Restabfallmengen anfallen, kann eine Sonderleerung des Abfallbehälters beantragt werden.
Dafür schicken Sie bitte eine E-Mail an abfallwirtschaft@arnsberg.de und geben die Behälternummer des zu leerenden Behälters, sowie
die Abholanschrift und Rechnungsanschift an.
Darüber hinaus können Sie in allen Stadtbüros der Stadtverwaltung kostenpflichtige Restabfallsäcke erwerben.
Diese können am Abfuhrtag neben die Restmülltonne gestellt werden.
Wie viele Restabfallbehälter benötigt werden richtet sich nach der gemeldeten Personenzahl auf dem Grundstück.
Das Mindestvolumen staffelt sich wie folgt:
Entsprechend dieser Berechnung müssen soviele Behälter vorgehalten werden, das das Mindestvolumen erreicht oder überschritten wird.
Die Abfuhr der Bioabfallgefäße (120 & 240l Behälter) wird alle 2 Wochen angeboten.
Die Abfuhrtermine und -bezirke finden Sie im Abfallkalender.
Das bedeutet nicht, dass Sie Ihr Gefäß zu jedem Abfuhrtermin an die Straße stellen müssen.
Im Gegenteil, Sie bestimmen, denn Sie stellen Ihr Abfallgefäß nur dann an die Straße, wenn es geleert werden soll.
Alle Gefäße, die geleert werden sollen, müssen ab 6.00 Uhr am Abfuhrtag an den öffentlichen Straßenrand oder Bordstein gestellt werden.
Die Abfuhr erfolgt bis in die Abendstunden. Privatwege werden nicht angefahren.
Kriterien für eine ordnungsgemäße Abfuhr:
Alle entwendeten Gefäße müssen den Technischen Diensten Arnsberg unter Angabe der Behälternummer sofort gemeldet werden, um einen Missbrauch zu vermeiden.
Behälter, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht entleert.
Jahresgebühren seit dem 01.01.2022:
Änderung und Bestellung von Restabfallbehältern:
Die Gebühr für die Behälterauslieferung, -abholung und –tausch beträgt 31,00 € je Anfahrt.
Die Erstausstattung von Neubauten mit Abfallbehältern ist gebührenfrei. Die Erstausstattung mit Biotonnen ist gebührenfrei.
Wichtig:
Neubestellungen und Änderungen von Restabfallbehältern dürfen nur vom Grundstückseigentümer oder von einer beauftragten Person mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
Mögliche Ermäßigung/Billigkeitsregelung:
Es besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung auf die Gebühr für den 120 l-Behälter zu erhalten, insofern das angeschlossene Grundstück während des gesamten Kalenderjahres nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Anzahl der Leerungen bei einer Person vier und bei zwei Personen acht Leerungen nicht überschreitet. Die Ermäßigung beträgt in solchen Fällen für eine Person 50% der Gebühr und für zwei Personen 25% der Gebühr.