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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

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- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- das Ratsinfosystem
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

 

Die Restmülltonne

Restabfälle können nicht über Systeme der Wiederverwertung, z.B. Glascontainer, Altpapiertonne und Gelber Sack entsorgt werden.

Was gehört in die graue Tonne?
Glühbirnen, Fensterglas, Hygieneartikel, kalte Asche, Knochen, Porzellan, Steingut (Teller, Schüsseln, Übertöpfe, etc.), Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Nichtverpackungskunststoffe wie z.B. Bilderrahmen, Aktenordner, Spielzeug, Kabel, Plastikeimer und -schüsseln.

Nicht in die graue Tonne gehört!
Bauschutt, wie z.B. Beton, Pflastersteine, Steinplatten, Fliesen, Laminat oder Parkett. Restabfallbehälter bei denen diese Befüllung festgestellt wird, werden nicht geleert.
Ist eine Restmülltonne zu schwer, wird diese ebenfalls nicht abgeholt, da dies zu Beschädigungen, der Behälter und des Abfallsammelfahrzeuges führen kann.

Sie haben einmal mehr Restmüll als in die graue Tonne passt?
Sollten einmal größere Abfallmengen anfallen, kann eine Sonderleerung des Abfallbehälters beantragt werden. Dafür schicken Sie bitte eine E-Mail an abfallwirtschaft@arnsberg.de und geben die Behälternummer des zu leerenden Behälters und Ihre Anschrift als Rechnungsempfänger mit an. Darüber hinaus können Sie in allen Stadtbüros der Stadtverwaltung kostenpflichtige Restabfallsäcke erwerben. Die Restabfallsäcke können am Abfuhrtag neben die Restmülltonne gestellt werden.

 

 

Wie viele Restabfallbehälter benötigt werden richtet sich nach der gemeldeten Personenzahl auf dem Grundstück.

Das Mindestvolumen staffelt sich wie folgt:

  • 15 Liter für jede Person pro Woche bei Grundstücken ohne Biotonne oder Eigenkompostierung
  • 10 Liter für jede Person pro Woche bei Grundstücken mit Biotonne oder Eigenkompostierung

Entsprechend dieser Berechnung müssen soviele Behälter vorgehalten werden, das das Mindestvolumen erreicht oder überschritten wird.

Abfuhr-Informationen:

Die Abfuhr der Abfallgefäße (120 & 240l Behälter) wird für Restabfall und Altpapier alle 4 Wochen und Für Bioabfall alle 2 Wochen angeboten. Die Abfuhrtermine und -bezirke finden Sie im Abfallkalender. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihr Gefäß zu jedem Abfuhrtermin an die Straße stellen müssen. Im Gegenteil, Sie bestimmen, denn Sie stellen Ihr Abfallgefäß nur dann an die Straße, wenn es geleert werden soll.

Alle Gefäße, die abgefahren werden sollen, müssen ab 6.00 Uhr am Abfuhrtag an den öffentlichen Straßenrand oder Bordstein gestellt werden. Die Abfuhr erfolgt bis in die Abendstunden. Privatwege werden nicht angefahren.

  • Die Tonnen nur soweit füllen, dass sich der Deckel schließen lässt.
  • Abfälle dürfen nicht in die Gefäße eingestampft werden.
  • Bei Umzug verbleiben die Abfallgefäße auf dem Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.
  • Jede zusätzliche Leerung außerhalb des entsprechenden Abfuhrturnus ist gebührenpflichtig

Alle entwendeten Gefäße müssen den Technischen Diensten Arnsberg unter Angabe der Behälternummer sofort gemeldet werden, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Restabfallgebühren

Jahresgebühren seit dem 01.01.2022:

  • 120 l - Behälter:  202,29 €  (inklusive 1x Papierbehälter 240 Liter, 1x freiwillige Biotonne wahlweise 120 Liter oder 240 Liter)
  • 240 l - Behälter:  356,96 €  (inklusive 1x Papierbehälter 240 Liter, 1x freiwillige Biotonne wahlweise 120 Liter oder 240 Liter)
  • 1100 l-Behälter:
    • 1.834,03 € bei 14-täglicher Leerung
    • 3.668,06 € bei wöchentlicher Leerung
    • 7.336,12 € bei zweimal wöchentlicher Leerung


Änderung und Bestellung von Restabfallbehältern:
Die Gebühr für die Behälterauslieferung, -abholung und –tausch beträgt 31,00 € je Anfahrt.
Die Erstausstattung von Neubauten mit Abfallbehältern ist gebührenfrei. Die Erstausstattung mit Biotonnen ist gebührenfrei.

Wichtig:
Neubestellungen und Änderungen von Restabfallbehältern dürfen nur vom Grundstückseigentümer oder von einer beauftragten Person mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Die Einheitswert-Nummer des Grundstücks (diese finden Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid).
  • Die Nummer Ihres bisherigen Abfallbehälters, wenn Sie den Behälter tauschen oder abgeben möchten. Sie befindet sich an der Seite des Behältes. Die Nummer steht auf einem weißen Aufkleber oder in weißer Schrift auf dem Behälter.

Mögliche Ermäßigung/Billigkeitsregelung:

Es besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung auf die Gebühr für den 120 l-Behälter zu erhalten, insofern das angeschlossene Grundstück während des gesamten Kalenderjahres nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Anzahl der Leerungen bei einer Person vier und bei zwei Personen acht Leerungen nicht überschreitet. Die Ermäßigung beträgt in solchen Fällen für eine Person 50% der Gebühr und für zwei Personen 25% der Gebühr.