Arnsberg. Die Stadt Arnsberg reagiert auf eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltslage und hat mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Hintergrund ist ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuererträge. Nach der aktuellen Hochrechnung werden diese im Jahr 2026 voraussichtlich bei rund 48 Millionen Euro liegen. Gegenüber dem Haushaltsansatz von 74 Millionen Euro entspricht dies einem Minderertrag von rund 26 Millionen Euro.
Da nicht zu erwarten ist, dass dieser Minderertrag bis zum Jahresende vollständig ausgeglichen werden kann, steuert die Stadt frühzeitig gegen. Ziel ist es, die geordnete Haushaltswirtschaft zu sichern, weitere Belastungen zu begrenzen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten.
Mit der Haushaltssperre werden neue Ausgaben, Vergaben und finanzielle Verpflichtungen deutlich eingeschränkt. Sie dürfen grundsätzlich nur noch eingegangen werden, wenn eine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung besteht, die Erfüllung notwendiger kommunaler Aufgaben unaufschiebbar ist oder eine ausdrücklich geregelte Ausnahme greift. Auch im Personalbereich werden neue Verfahren grundsätzlich zurückgestellt; bereits veröffentlichte Stellenausschreibungen können fortgeführt werden.
Wichtige Aufgaben und Investitionen bleiben gesichert
Die Haushaltssperre ist so ausgestaltet, dass die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung und bereits priorisierte Maßnahmen nicht unnötig gefährdet werden. Dazu zählen insbesondere bereits laufende Bauprojekte sowie geförderte Investitionen, bei denen ein Aufschub zu Fördermittelverlusten oder erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Dies betrifft insbesondere zentrale Schulbau- und Städtebauprojekte.
Auch die im Haushalt und im Haushaltssicherungskonzept bereits berücksichtigten Leistungen an Vereine und Verbände sollen in der beschlossenen Höhe verlässlich bleiben. Neue oder darüber hinaus gehende freiwillige Leistungen unterliegen dagegen der Haushaltssperre.
Die weitere Entwicklung der Haushaltslage wird fortlaufend bewertet. Die Haushaltssperre kann aufgehoben oder angepasst werden, sobald und soweit die finanzielle Entwicklung dies zulässt. Spätestens im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzepts für 2027 erfolgt eine umfassende Neubewertung.
Stadtkämmerer: Konsequentes Gegensteuern erforderlich
„Der Rückgang der Gewerbesteuer um voraussichtlich rund 26 Millionen Euro macht ein konsequentes Gegensteuern erforderlich. Wir müssen neue finanzielle Verpflichtungen sehr sorgfältig prüfen und Ausgaben dort begrenzen, wo dies möglich und vertretbar ist. Die Haushaltssperre schafft dafür einen verbindlichen Rahmen und trägt dazu bei, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.“
Rainer Schäferhoff, Stadtkämmerer
Bürgermeister: Mit Augenmaß handeln und Prioritäten sichern
„Ein Minderertrag von rund 26 Millionen Euro innerhalb eines Haushaltsjahres ist eine erhebliche Belastung. Deshalb müssen wir jetzt konsequent reagieren. Entscheidend ist für mich aber, dass wir mit Augenmaß handeln: Die Stadt bleibt handlungsfähig, notwendige Aufgaben werden erfüllt und bereits priorisierte Zukunftsinvestitionen werden nicht gefährdet. Das gilt insbesondere für wichtige Schulbau- und Förderprojekte. Gleichzeitig stehen wir in der Verantwortung, jede neue Ausgabe kritisch zu prüfen. Auch die bereits im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigten Leistungen für unsere Vereine und Verbände sollen verlässlich bleiben. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit Rat und Verwaltung die richtigen Konsequenzen für den Haushalt 2027 zu ziehen.“
Ralf Paul Bittner, Bürgermeister