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Jägerfest in Neheim macht Straßen- und Parkplatzsperrungen erforderlich - Übersicht über die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen / Wartezeiten bitte einkalkulieren

Im Stadtteil Neheim wird von Freitag, 18. August, bis Montag, 21. August, das Jägerfest gefei-ert. Im Zusammenhang mit dem Fest und dem am Sonntag geplanten Festumzug sind zahlreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich.

Die einzelnen erforderlichen Maßnahmen hier im Überblick.

Sperrung des Parkplatzes „Karlstraße“

Der Parkplatz „Karlstraße“ in der Neheimer Innenstadt wird von Mittwoch, 16. August, 7 Uhr, bis Dienstag, 22. August, 24 Uhr komplett für die Nutzung als Parkfläche gesperrt. Im Zusammenhang damit werden auch die Parkplatzzufahrten von der Schobbostraße sowie von der Apothekerstraße/Karlstraße für den Verkehr gesperrt. Von Freitag, 18. August, 12 Uhr, bis Dienstag, 22. August, 8 Uhr gilt rechtsseitig der „Karlstraße“ zwischen Schobbostraße und Apothekerstraße ein absolutes Halteverbot.

Sperrung der Stellplätze „Juwelier Eiloff“ am Neheimer Markt

Während des Jägerfestes werde die Stellflächen vor „Juwelier Eiloff“ am Neheimer Markt als Erste-Hilfe-Station genutzt. Das Parken ist dort von Donnerstag, 17. August, 16 Uhr, bis Dienstag, 22. August, 8 Uhr nicht möglich und verboten (absolutes Halteverbot).

Halteverbot auf den Stellplätzen (Parkschein) „Burgstraße“ und „Gransauplatz“

Für das Aufstellen der Ehrentribüne zum Festzug am Sonntag wird ein beidseitiges Halteverbot auf der Burgstraße in Neheim ausgesprochen. Von Samstag, 19. August, 6 Uhr, bis Sonntag, 20. August, 18 Uhr, ist das Abstellen von Fahrzeugen beidseitig jeweils auf einer Länge der ersten drei Stellmöglichkeiten im Anschluss an die Einmündung „Gransauplatz“ nicht erlaubt. Es besteht absolutes Halteverbot.

Die Stellplätze (Parkscheinregelung) auf dem „Gransauplatz“, die direkt an der Einmündung zur Burgstraße liegen, stehen am Sonntag, 20. August, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr ebenfalls nicht zur Verfügung. Darüber hinaus darf am Sonntag in der gleichen Zeit die gesamte Platzfläche „Gransauplatz“ nicht befahren werden.

Absolutes Halteverbot an der Goethestraße / Höhe Verwaltung Klinikum

Am Sonntag, 20. August, darf im Zeitraum von 8 bis 17 Uhr nicht auf dem rechtsseitigen Parkstreifen an der Goethestraße / Höhe Verwaltung Klinikum geparkt werden. Wegen des statt findenden Festzuges wird ein absolutes Halteverbot ausgesprochen.

Halteverbot auf der Apothekerstraße zwischen „Möhne“- und „Schwester-Aicharda-Straße“

Wegen des Festumzuges herrscht am Sonntag, 20. August, von 10 bis 17 Uhr beidseitig ein absolutes Halteverbot auf der Apothekerstraße im Abschnitt zwischen der „Möhnestraße“ und der „Schwester-Aicharda-Straße“.

Sperrungen und Verkehrsbehinderungen während des Festzuges am Sonntag

Die Durchführung des Festzuges im Rahmen des Jägerfestes am Sonntag, 20. August, macht weitere Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Stadt Arnsberg ab mit Gültigkeit jeweils ab 13 Uhr erforderlich. So werden sämtliche Einmündungen zur Umzugsstrecke durch die Neheimer Innenstadt für die Dauer des Festzuges komplett gesperrt und teilweise durch weitere Maßnahmen und Durchfahrtsperren gesichert. Von den Absperrungen betroffen ist auch die Werler Straße sowie der Tunnel in Neheim. Die Absperrungen werden nach dem Ende des Festzuges kurzfristig wieder aufgehoben.

Die Stadt Arnsberg bittet um Verständnis für die erforderlichen Sperrungen und Sicherheitsmaßnahmen zur Durchführung des Jägerfestes einschließlich des Festzuges am Sonntag. Verkehrsteilnehmende werden am Sonntag, 20. August, gebeten, den Neheimer Innenstadtbereich ab 13 Uhr und während des Festzuges weiträumig zu umfahren oder sich ggfs. auf längere Wartezeiten während des Festzuges einzustellen.