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Betreuungsstelle stellt Kampagne zur Gewinnung von Berufsbetreuer:innen vor

Die Unterstützungsbedürftigkeit von Bürgern in der Stadt Arnsberg bei der Erledigung ihrer Behördenangelegenheiten, Wohnangelegenheiten oder sonstigen Alltagsanforderungen ist in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Die Folgen sind, dass immer mehr Menschen eine rechtliche Betreuung in Anspruch nehmen und der Bedarf an fachkundigen Betreuer:innen groß und immer schwerer zu decken ist.

Bedarf an Betreuer:innen groß

Um die Situation für hilfebedürftige Personen in Arnsberg für die Zukunft lebenswert und bedarfsgerecht zu gestalten, sowie die Selbstbestimmung eines jeden so lange wie möglich in seiner Lebenswelt zu erhalten, ist die Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg in der Verantwortung, präventive Strategien zu entwickeln. Ein Projekt ist die heute vorgestellte Kampagne zur Gewinnung von Berufsbetreuer:innen und für die Bereitschaft, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen.

Was passiert konkret?

Im Rahmen der Kampagne werden ab April 2026 im Stadtgebiet durch den Aushang von Plakaten, das Aufstellen von Stellwänden und die Verteilung von neu erstellten Flyern im gesamten Stadtgebiet von Arnsberg die Themen „Vorsorgevollmacht abschließen“ und „Werden Sie Berusbetreuer:in“ beworben. Genau hier setzt die neue Kampagne der Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg ab April 2026 an: Unter dem Motto „Verantwortung übernehmen. Selbstständigkeit leben. Menschlichkeit stärken.“ klären Mitarbeitende der Betreuungsstelle über die Möglichkeit auf, durch eine Vorsorgevollmacht vorzusorgen. Darüber hinaus werden engagierte Menschen mit Erfahrung und einem sozialen Herz gesucht, die sich vorstellen können, als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer tätig zu werden.

Informationsveranstaltungen

Im Rahmen der Kampagne finden Informationsveranstaltungen mit Ausgabe von Dokumentvorlagen statt und bieten die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten beglaubigen zu lassen. Diese finden jeweils von 9 bis 11 Uhr in Arnsberg und Neheim und in Hüsten von 17 bis 19 Uhr statt. Am 20. April sind Interessierte in das Bürgerzentrum Bahnhof Arnsberg, Clemens-August-Straße 116, 59821 Arnsberg und am 22.Juni in das Familienbüro / Haltestelle, Goethestraße 16-18, 59755 Arnsberg sowie am 21.September in das Gemeindebüro St. Petri, Kirchplatz 1, 59759 Arnsberg-Hüsten eingeladen.

Hintergrund

Die Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg setzt die seit dem 01.01.2023 geltenden Vorgaben des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) um. Sie wird mit 2,5 Personalstellen betrieben. Die Betreuungsstelle klärt, ob eine Betreuung notwendig und sinnvoll ist und erstattet über die Situation dem Betreuungsgericht Bericht. Dabei sind die Aufgaben einer rechtlichen Betreuung vielfältig: Es geht um die Vermögenssorge, die Vertretung der zu betreuenden Person gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträger, aber auch die Gesundheitsfürsorge oder die Entscheidung über die Entgegennahe und das Öffnen von Post an die zu betreuenden Menschen gehören dazu.

Demografischer Wandel

Bedingt durch demographischen Wandel geben viele erfahrene, ältere Berufsbetreuer ihre Tätigkeit auf. Neue Berufsbetreuer nehmen nicht in der gleichen Häufigkeit eine Tätigkeit auf, somit ist überregional eine Diskrepanz entstanden zwischen der Anzahl der zur Verfügung stehenden rechtlichen Betreuer:innen und der erforderlichen Anzahl. Das hat zur Folge, dass die Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg ihrer Aufgabe, dem Betreuungsgericht geeignete Berufsbetreuer vorzuschlagen, nicht mehr nachkommen kann. Das wiederum birgt die Gefahr, selbst als Behördenbetreuer vom Betreuungsgericht bestellt zu werden gem. § 1818 Abs. 4 BGB, was jedoch für die Kommune eine immense zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.

874 betreute Personen

Im Gebiet der Stadt Arnsberg wurden in 2025 insgesamt 874 Personen von selbstständig tätigen Berufsbetreuer:innen oder durch Betreuungsvereine wie der Diakonie Ruhr Hellweg e.V., dem Sozialdienst kath. Frauen Hochsauerlandkreis e.V. und dem Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund e.V. geführt. Zudem wurden insgesamt 422 Betreuungen von Ehrenamtlichen geführt, die in vielen Fällen Verwandte der Betreuten sind.

Bedarfssituation vorhanden

Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der Bedarfssituation in der Stadt Arnsberg, bewirbt die Betreuungsstelle in einer öffentlichen Kampagne einerseits die Gewinnung von Berufsbetreuer:innen und gleichzeitig im Vorfeld einer rechtlichen Betreuung den präventiven Abschluss einer Vorsorgevollmacht. Denn wer rechtzeitig Vorsorge ergreift, kann bereits über eine Vorsorgevollmacht und weitere Dokumente, wie Betreuungsverfügung und Patientenverfügung schon das Wichtigste selbst regeln.

In guten Zeiten vorsorgen

„Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer für Sie sorgt, falls Sie einmal nicht dazu in der Lage sein sollten. Das kann sehr überraschend passieren – durch einen Unfall oder einen medizinischen Notfall“, sagt Susanne Beyer von der Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg. Dann haben Betroffene im Idealfall vorgesorgt und eine Vertrauensperson kann in dieser zeitlich begrenzten Situation für sie wichtige Entscheidungen treffen. Leider ist die weit verbreitete Annahme falsch, dass in diesem Fall die Eltern für ihre volljährigen Kinder handeln dürfen, und auch Ehegatten können sich ohne Vollmacht nur für sechs Monate in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten.

Ab Volljährigkeit möglich

Nach dem Motto: „In guten Zeiten vorsorgen.“ – hilft eine Vollmacht, sich gut gegen einen solchen den Notfall „versichern“. Bereits mit Beginn der Volljährigkeit kann jede geschäftsfähige Person festlegen, welche vertraute Person im Fall der Fälle für sie Entscheidungen treffen darf. Diese von Ihnen unterschriebene Vereinbarung ist dann rechtsgültig. Eine Vorsorgevollmacht schafft Rechtssicherheit – für alle Beteiligten. „Oder, um es mit einem Augenzwinkern zu sagen: Sorgen Sie vor, damit Sie nicht von anderen fremden Menschen versorgt werden müssen“, rät Susanne Beyer. Wer rechtzeitig handelt, bestimmt selbst, wer später für Betroffene handeln darf. Die gesetzlichen Grundlagen zur Vorsorgevollmacht finden sich insbesondere im Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 164 ff., 1814 ff. BGB) sowie im Betreuungsorganisationsgesetz.

Untersützung volljähriger Menschen

Was bedeutet das eigentlich? Ein rechtlicher Betreuer unterstützt volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Es geht dabei nicht um Bevormundung – im Gegenteil! Ziel ist es, die Selbstständigkeit der betreuten Person zu erhalten und zu fördern. Ob Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten, Behördenkontakte oder Wohnungsfragen: Betreuer handeln stets im Sinne der betreuten Person und orientieren sich an deren Wünschen und Willen.

Chef bleiben

Das Besondere: Als Betreuungsperson bleibt man „sein eigener Chef“ und entscheidet selbst, wann und wie viel man arbeiten möchten. Diese Flexibilität macht die Tätigkeit besonders attraktiv – auch nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit ist sie gut durchführbar - besonders, wenn Interessierte über Geschick in Verwaltung verfügen und Freude am Organisieren haben. Gleichzeitig braucht es Herz, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, eigene Entscheidungen zu treffen – immer im rechtlichen Rahmen und zum Wohl der betreuten Person.

Rechte und Pflichten

Rechtliche Betreuer haben Rechte und Pflichten: Sie unterliegen der gerichtlichen Kontrolle, sind zur persönlichen Betreuung verpflichtet und müssen regelmäßig Bericht erstatten. Gleichzeitig haben sie Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. Grundlage ihrer Tätigkeit sind unter anderem das Betreuungsrecht (BetreuG), Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie hohe verfassungs- und menschenrechtliche Standards. Die Würde des Menschen – verankert im Grundgesetz – ist dabei oberstes Leitprinzip. Ebenso maßgeblich ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die Selbstbestimmung und Teilhabe stärkt.

Sinnvolle Tätigkeit

Kurz gesagt: Die Arbeit als Betreuungsperson ist eine sinnvolle Tätigkeit mit echter gesellschaftlicher Bedeutung. Sie verbindet Verantwortung mit Freiheit, Struktur mit Menschlichkeit – und sie schenkt nicht nur Unterstützung, sondern oft auch bereichernde Begegnungen. Die Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg sucht engagierte Menschen mit Erfahrung und einem sozialen Herz – als rechtliche Betreuerinnen und Betreuer oder als Multiplikatoren für Vorsorge. „Werden Sie Teil einer Kampagne, die Verantwortung mit Freiheit verbindet und Menschlichkeit in den Mittelpunkt stellt“, ruft Susanne Beyer von der Betreuungsstelle auf.

Spannendes Betätigungsfeld

Wer auf die spannende Betätigung neugierig geworden ist, kann mit der Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg Kontakt aufnehmen. Hier gibt es neben Informationsmaterial auch eine individuelle Beratung. „Sprechen Sie mit uns unverbindlich über Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Schulungsangebote. Vielleicht ist genau diese Ihre neue Aufgabe mit Herz und Verstand“, sagen Susanne Beyer und das Team der Betreuungsstelle.