Bauberatung
Falk
Hackel
Verwaltungssachbearbeiter Untere Denkmalbehörde
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Judith
Kleibl
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Melanie
Zimmerling
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Eda
Soylu-Yilmaz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Ina
Scheibel
Beratung Bau- und Planungsrecht; Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
bauberatung-corona
Montag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dienstag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freitext
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Diana
Schüler
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht, Wohnen Gebäudeklasse 1-3, gesamtes Stadtgebiet; Abnahme Fliegende Bauten
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Nina
Bräutigam
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Frank
Sellmann
Brandschutzexperte, Statik, wiederkehrende Prüfungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Heike
Volz
Verwaltungssachbearbeiterin Baulastenverzeichnis (ohne Arnsberg und Rumbeck), Grundstücksteilung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Henrik
Kosinski
Beratung Bau- und Planungsrecht
bauberatung-corona
Montag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dienstag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freitext
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Anna Lena
Wirth
Techn. Sachbearbeiterin Untere Denkmalbehörde
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Falk
Stankowski
Fachdienstleitung
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Lina
Schmiz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Christian
Smolenski
Techn. Sachbearbeiter Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Anja
Assheuer
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht, Baulastenverzeichnis Arnsberg und Rumbeck
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Daniel
Vogt
Verfahrensbetreuung, Projekt Digitalisierung
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Kornelia
Westig
Datenerfassung
bauberatung
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Die Sicherstellung der Wohnungsversorgung der Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe der Wohnungspolitik. Neben den Maßnahmen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten und den daraufhin neu ausgerichteten oder neu geschaffenen Instrumenten, die sich erst mit einer gewissen Verzögerung am jeweiligen wohnungswirtschaftlichen Teilmarkt niederschlagen, kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums daher eine entsprechende Bedeutung zu.
Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz werden mehrere Ziele verfolgt:
Die Vermieter*innen sind verpflichtet, den vermieteten Wohnraum zu erhalten und zu pflegen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die bauliche Beschaffenheit des Wohnraumes gewisse Mindestanforderungen erfüllt.
Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel die Wasserversorgung oder Stromversorgung funktioniert. Fußböden, Decken oder Wände der Räume müssen ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt sein. Auch die Wasseranschlüsse, die Toilette und andere Einrichtungen des Hauses müssen Sie zu den dafür üblichen Zwecken benutzen können.
Sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt und gravierende Mängel vorhanden, überprüft die Wohnungsaufsicht in Verdachtsfällen und kann der Vermieterin/dem Vermieter aufgeben, die Mängel in einer angemessenen Frist abzustellen.
Feuchtigkeitsschäden, die dadurch entstehen, dass keine ausreichende Be- und Entlüftung erfolgt, die also durch ein verändertes Mieterverhalten behoben werden können, rechtfertigen kein Einschreiten der Wohnungsaufsicht.
Bevor die Wohnungsaufsicht eingeschaltet wird, ist zunächst der Vermieterin/dem Vermieter eine Mängelanzeige vorzulegen. Erst, wenn keine Abhilfe geschaffen wird, gravierende Mängel vorliegen und Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist, sollten Sie die genannte Ansprechperson kontaktieren.