Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) entscheiden über einen erforderlichen Hilfebedarf (Hilfen zur Erziehung). Die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe bezeichnet man als wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH). Sie bewilligt Leistungen, überprüft die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und vieles mehr.
Folgende Hilfen können bei Bedarf geleistet werden:
Hilfeformen:
Ebenfalls Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist die Heranziehung zum Kostenbeitrag zu den gewährten Hilfen durch Leistungsbescheid des Jugendamtes.